Allgemeine Geschäftsbedingungen der Artlight Studios, Leichlingen

Allgemeine Geschäftsbedingungen bewirken, dass der Vertragsschluss durch ein vorformuliertes Klauselwerk vereinfacht, beschleunigt und standardisiert wird.  Sie verändern in der Regel gegenüber dem Gesetz die dort vorgesehene Risikoverteilung und Haftung häufig zu Gunsten des Verwenders (Haftungsklauseln) und erleichtern diesem die Vertragsabwicklung.

Daher wird insbesondere bei der Studiobuchung auf die Regelungen hingewiesen.

 

Unsere Liefer- und Geschäftsbedingungen

vertreten durch den Geschäftsinhaber Henrik Reimann

Allgemeines

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Artlight Studios durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen, Schulungen und Leistungen. (im weiteren als Leistungen zusammengefasst)
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots von Artlight Studios durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials, der Teilnahme an Schulungen Workshops oder der Anmietung des Studios.

3. „Bildmaterial“ im Sinne dieser AGB sind alle von Artlight Studios hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, Dateien usw.)
4. Widerspruch des Kunden zu den AGB, ist schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.

5. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von Artlight Studios. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit.
Diese Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung des Bildmaterials wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Gegenüber Endverbrauchern weist Artlight Studios die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
2. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
3. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 10 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht.
Artlight Studios bleibt es vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
4. Bei einem auftretenden Säumnis des Kunden wird der gesäumte Betrag mit einem Aufschlag von 7,5% Schuldzins für den Zeitraum bis zur vollständigen Bezahlung angerechnet. Entstehende Auslagen und Kosten Dritter sind in diesem Zusammenhang vom Kunden zu tragen. Eine Übertragung der Schuld an dritte (Inkassounternehmen) wird hiermit ausdrücklich zugestimmt.

5. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Bildmaterialien Eigentum von Artlight Studios.
6. Hat der Auftraggeber Artlight Studios keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Bildmaterialien gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung, sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Artlight Studios behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
7. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die von Artlight Studios nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Artlight Studios auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass Artlight Studios kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Artlight Studios auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
8. Liefertermine von Bildmaterialien sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Artlight Studios bestätigt worden sind. Artlight Studios haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Vermietung Schulung und Workshops

Die folgenden Bedingungen beziehen sich auf die Vermietung der Studios, der Durchführung von Schulungen und Workshops innerhalb und außerhalb der Studioräume.

Der Mietzins

1. Als Grundlage des Mietzinses dient die ausgehangene / veröffentlichte Preisliste und ist damit verbindlich.
Ein anderer Mietzins ist vorher in schriftlicher Form mit Artlight Studios zu vereinbaren. Der Mietzins ist vor Beginn des Mietverhältnis in Bar zu entrichten, spätestens aber vor Verlassen des Studios oder des Außentermins.
2. Im Mietzins sind die technischen Einrichtungen, wie Softboxen, Blitzköpfe, Stative, Requisiten enthalten.
3. Der angegebene Mietzins ist inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
4. Nebenkosten sowie Zusatzleistungen, wie in Punkt II 7. aufgeführt, werden zum Ende der Anmietung abgerechnet und ebenfalls in bar bezahlt.
5. Der Kunde ist verpflichtet, den vereinbarten Termin für Beginn und Ende der Produktion einzuhalten. Von Artlight Studios nicht verschuldetet verspäteter Produktionsbeginn wird voll berechnet. Ein Anspruch auf weitere Überlassung bei Terminüberschreitung besteht nicht.
6. Vereinbarte Termine,die  3-7 Tage vor geplantem Produktionsbeginn abgesagt werden, werden mit 50% der Gesamtmiete als pauschalem Schadensersatz berechnet. Bei Vereinbarung eines Ersatztermins innerhalb der nächsten 14 Tage wird der Betrag angerechnet. Abgesagte oder nicht wahrgenommene Buchungen in einem kürzen Zeitraum vor dem gebuchten Termin oder gar am selben Tag werden mit 100% Ausfall berechnet und können nicht erstattet werden.
7. Die Inanspruchnahme von Serviceleistungen wie Bildbearbeitung, Fotoassistenz, Casting, Location, Styling, Requisite, Catering etc. können vereinbart werden, werden aber gesondert abgerechnet und sind nicht in der Raummiete enthalten.

Inanspruchnahme der Räumlichkeiten des Mietstudios

1. Artlight Studios vermietet dem Kunden, die in der Auftragsbestätigung genannten Räumlichkeiten, sowie deren technischen Geräte für die dort festgelegte Dauer.
2. Die Vermietung ist grundsätzlich nur während der Anwesendheit des Inhabers oder einer vom Inhaber bevollmächtigten Person möglich.
3. Das Recht zur Nutzung des Mietstudios von Artlight Studios steht ausschließlich dem Kunden zu der den Termin gebucht hat. Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist untersagt.
4. Nach Beendigung der Vertragsdauer werden alle angemieteten Räumlichkeiten durch den Kunden selbst, oder auf Rechnung des Kunden, aufgeräumt, gereinigt und somit in den ursprünglichen Zustand versetzt.
Je nach Intensität der Raumnutzung behält sich Artlight Studios vor, die Reinigung der Räume dem Mieter zu berechnen, dies insbesondere bei der benutzung von Cremes- u. Ölen oder Farben etc.
5. Der Kunde hat sich bei der Übernahme der Räumlichkeiten des Mietstudios von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der Räume und technischen Einrichtungen, sowie des Zubehörs zu überzeugen. Sollten etwaige Mängel oder Fehlbestände nicht unmittelbar bei Empfang vom Kunden gerügt werden, so gilt die Ordnungsmäßigkeit der Leistung vom Kunden als anerkannt.
6. In den Räumlichkeiten von Artlight Studios gilt ein generelles Rauchverbot.
7. Die Räumlichkeiten von Artlight Studios, sowie deren technischen Einrichtungen dürfen unter keinen Umständen zweckentfremdet benutzt werden. Dem Kunden wird die Verwendung von Materialien und / oder Hilfsmitteln untersagt, durch die eine Beschädigung oder Verunreinigung der Studioräume und dort befindlichen technischen Geräten, sowie eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnte (dazu gehören: brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser-und Staub verursachende Mittel ). Der Kunde hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen, sowie alle behördlichen und gesetzlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten.

Haftung des Kunden

1. Der Kunde haftet für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache innerhalb der Mietdauer. Er haftet außerdem für alle Sach- und Personenschäden, die in mittelbarem und unmittelbarem Zusammenhang mit der Studionutzung stehen.
2. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber Artlight Studios, die Unfallverhütungsvorschriften und alle sonstigen behördlichen und gesetzlichen Vorschriften und Auflagen einzuhalten.
3. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber Artlight Studios, alle vom Kunden verursachten schuldhaften Schäden an den Räumlichkeiten, deren Einrichtung und an den geliehen technischen Einrichtungen schriftlich anzuzeigen und die dadurch entstanden Kosten zu erstatten. (Dazu gehören auch Mietausfälle)

Erstellung von Fotoarbeiten/Bildmaterialien

Die folgenden Bedingungen beziehen sich auf die Erstellung von Bildmaterialien im Kundenauftrag Urheberrecht
1. Artlight Studios steht das Urheberrecht an allem Bildmaterial nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Das von Artlight Studios hergestellte Bildmaterial ist grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch oder der einmaligen Nutzung im Sinne des Auftrages des Auftraggebers bestimmt. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
3. Überträgt Artlight Studios Nutzungsrechte an seinen Werken, ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart,
jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Artlight Studios.
5. Der Besteller eines Bildnisses i. S. von § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 Urheberrechtsgesetz wird ausdrücklich abbedungen.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann Artlight Studios, sofern nichts anderes vereinbart wurde verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Artlight Studios zum Schadensersatzin Höhe des
15-fachen Auftragswertes.
7. Die Negative bzw. Originaldateien verbleiben bei Artlight Studios. Eine Herausgabe der Negative oder Originaldateien an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

Haftungsausschluss

1. Artlight Studios haftet weder für Beschädigungen oder Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen, noch für Personenschäden, die während des Aufenthaltes in den Räumlichkeiten der Mietstudios passieren.
2. Alle Vereinbarungen zwischen Artlight Studios und dem Kunden müssen schriftlich niedergelegt werden.
3. Artlight Studios haftet in keinster Weise für die Einhaltung mündlicher Vereinbarungen.

Datenschutz

1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Artlight Studios verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung zu beachten. Dazu siehe weitere Informationen.

Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine Sinn entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort für alle Vertragsparteien für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Artlight Studios.
5. Sind beide Vertragsparteien Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz von Artlight Studios als Gerichtsstand vereinbart.

Stand: Dezember 2006