Novoflex TrioPod Stativbasis als klassisches Dreibeinstativ und viel mehr

Im Grunde geht der Hersteller Novoflex mit der Produktserie TrioPod einen komplett neuen Weg in Sachen Fotostative.

Dabei besticht nicht nur durch seine verblüffend einfache Handhabung, sondern viel mehr durch eine einmalige Flexibilität in der modularen Auswahl in verschiedenen Stativ-Basisvarianten. Es stehen im Moment wahlweise Stativ-Beine aus Aluminium, Carbon oder mit Wanderstockbeinen sowie Minibeinen oder in Kombination zur Verfügung, die sich jederzeit und aufnahmebezogen austauschen lassen. So wird aus dem klassischen Dreibeinstativ ein Mini- oder Tischstativ, ein Einbein- oder Anlehnstativ, Klemm- oder Saugstativ.

Die PrioPod  Stativbasis:

Novoflex Basismodul

 

Das TriPod-Stativ besteht in der eigentlichen Basis aus einem Stativgelenk. Die Standardbasis TrioPod ist die vielseitigste Stativbasis mit wahlweise 1/4" oder 3/8"-Gewindeanschluß. Die Basis TrioBalance besitzt eine integrierte Nivelliereinrichtung und ermöglicht somit ein schnelles Ausrichten von Teleschwenkern und Panoramasystemen. Die 3. Basis TrioBalance=Q 6/8 besitzt zusätzlich eine Panoramadrehbasis mit Schrittwinkelrastungen und Q-Schwalbenschwanzaufnahme.

Die TrioPod Beine:

Die verschiedenen Stativbeinvarianten erledigen den Rest. und lassen sich an die verschiedensten Aufgaben anpassen. Es wurde in der Vielzahl der Möglichkeiten an alles gedacht. Und dann: mit den Carbonverlängerungsstangen lassen sich alle Beinausführungen beliebig erweitern. Egal ob Sie bodennah arbeiten müssen oder ein Tischstativ brauchen. Das passende Beinmodul ist verfügbar.  Stabiles Carbon oder hochfestes Aluminium, Wanderstockbeine oder Minibeine. Egal! Die Flexibilität bietet Einsatzmöglichkeiten ohne Ende.

Wenn gar nichts mehr hilft, nehmen Sie die verschiedenen flexiblen Schwanenhals Beinmodule und saugen das System fest. Oder Sie klemmen es fest. Diese flexiblen Arme gestatten sogar die Montage von Blitzgeräten.

Kugelneiger:

Der Kugelkopf MagicBall besitzt einen weltweit einzigartigen Verstellbereich von bis zu 120°. Dabei bietet ein griffiger Führungs- und Festellgriff eine punktgenaue Fixierung der Kamera oder des großen Objektivs.

Egal, ob als begeisterter Hobby-Fotograf oder professioneller Anwender, das TrioPod-System hat für jeden Anspruch eine passende Antwort mit dem TrioPod-Stativsystem. Weitere Möglichkeiten bieten die Schnellkupplungen als sichere Verbindung von Aufnahmegerät und Stativ.

Lassen Sie sich inspirieren von den vielseitigen Befestigungslösungen durch Novoflex insprieren und finden Sie Ihr Stativ. https://www.novoflex.de/de/

TrioPod-System


Fotobox zur Jubiläums-Firmenfeier oder auf Hochzeiten - DSGVO spielt mit

Fotobox zur Jubiläums-Firmenfeier oder auf Hochzeiten - DSGVO spielt mit

Ihr Unternehmen feiert Betriebsjubiläum und es soll ein Mitarbeiterfest stattfinden. Daher hat das zuständige Organisationsteam den Vorschlag gemacht, eine Fotobox zu mieten, und zwar in einem Rundum-sorglos-Paket, sprich: Unser Unternehmen muss sich um nichts kümmern.

Diese Art des„Passbild-Automaten“sollen Sie aber reiflich überlegen. Klar, können sich die Teilnehmer auf lustige Erinnerungsfotos freuen. Die Mitarbeiter haben neben dem direkten Ausdruck zusätzlich die Möglichkeit, sich die Bilddatei an eine beliebige E-Mail-Adresse senden zu lassen. Der Chef findet die Sache super. Aber jetzt hat er ein Problem: da haben wir jetzt irgendwie ein Problem mit dem Datenschutz oder mit dem Recht am eigenen Bild!?

Jetzt schlägt die Falle zu

Datenschutz-rechtlich betrachtet ist die Sache recht unkompliziert. Das Unternehmen bestellt nur die „Dienstleistung Fotobox“. Die mit der Erzeugung der Bilder und dem eventuellen Versand der Bilder per E-Mail verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortet es jedoch nicht. Schon mal fein raus. Aber dies ist Sache des Anbieters der Fotobox. Er muss ggfls. dafür sorgen, dass eine eventuelle Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der entstehenden und verwendeten personenbezogenen Daten im Einklang mit dem Datenschutz stehen.

Das Recht am eigenen Bild (zweite Falle)

Das Recht am eigenen Bild spielt im Hinblick auf das Jubiläumsfeier-Unternehmen keine Rolle. Das Unternehmen hat die Bilddaten weder erzeugt, noch hat es die Bilddaten erhalten. Insofern ist auch eine Verbreitung bzw. Veröffentlichung nicht gegeben. Sollte man jedoch die besten Schnappschüsse etwa in der Mitarbeiterzeitung veröffentlichen wollen, sollte das Unternehmen allerdings beachten, dass:

die Mitarbeiter die Schnappschüsse erhalten haben. Alles noch gut. Wenn man allerdings die Mitarbeiter bittet, diese Bilder dem Unternehmen zwecks Veröffentlichung in der Mitarbeiterzeitung zur Verfügung zu stellen – natürlich auf freiwilliger Basis - wird's komplizierter. Wird nun ein Foto zur Verfügung gestellt, kann man darin die Einwilligung des Abgebildeten sehen. Allerdings werden Sie bei Bearbeitung des Bildes wieder zum Datenverarbeiter. Also muss eine dedizierte Einverständniserklärung her.

 

Die Hochzeit

Gleiches gilt für die Foto-Box bei Hochzeiten. Jederzeit muss eine Einverständniserklärung von jedem Gast her.

 

Fazit

Lassen Sie sich die Hochzeits- oder Firmenbilder vom Profi erstellen. Der weiß, wie alle Datenschutz-verbindlichen Aktionen aussehen. Unter Umständen sind bei solchen Schnappschüssen mehrere Personen abgebildet. Dann sollten alle abgebildeten Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sein.

 

 


Die Zukunft ist spiegellos

Schau an: auf der Photokina ist es sicherlich ein grosses Thema!

Spiegellos, High-Tech und neue Freiheiten spielen selbst für Profis eine große Rolle. So werden selbst alteingesessene Hersteller wie Canon und Nikon auf die neue Technik setzen. Die Konkurrenz ist groß. Fujifilm und Sony sichern sich wichtige Marktanteile und sind schon fast Vorreiter in dieser Technik.

Nicht gelungen der Start von Canon mit dem M50-Modell. Immer mehr unzufriedene Kunden lassen verlauten: ...das war wohl nichts.