Plastikkarte ersetzt grauen Lappen und rosa Pappe
Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden (Dritte Führerscheinrichtlinie). So soll sichergestellt werden, dass alle noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.
Für Sie bedeutet das: neue Passbilder erforderlich!
Der stufenweise Austausch für Ihr Führerschein-Modell haben wir hier einmal aufgeführt:
Meist hat man einen Termin im Rathaus und dann fällt einem auf, dass man auf den alten Aufnahmen eine andere Brille oder eine andere Haarfarbe hatte.
Aber auch für andere Dokumente werden aktuelle Passbilder gebraucht.
Ihre ÖPNV-Fahrkarte oder Ihre Krankenkassen-Karte erwarten ein Bild. Im Reisepass und Personalausweis, sowie weiteren Ausweisdokumenten sind biometrische Passfotos „Pflicht“.
Außerdem möglicher Weise: Passbilder für den Schwerbehindertenausweis.
Unsere Räumlichkeiten sind barrierefrei und mit einem Rollstuhl oder Gehhilfe/Begleitperson zugänglich.
Wir machen auch Baby und Kinder Passfotos
Babys und Kleinkinder benötigen für Ihren Reisepass ein biometrisches Foto, was mitunter zu ungewollt lustigen Fotos führt. Für ein schönes Baby Passfoto braucht man aber auch einiges an Fingerspitzengefühl.
Wir schaffen es, ein biometrisches Passfoto von Ihrem Baby zu erstellen. Für Ihr Baby- oder Kleinkind-Passfoto vereinbaren Sie bitte einen entsprechenden Termin.
Passfoto im dm ...
... warum nicht!
Die deutsche Drogeriekette bietet einen Service an, in dem man eine Markt-Mitarbeiterin anspricht und für knapp 7 € sechs Passbilder bekommt.
Eine gute Idee? NEIN
Warum nicht zu dm
Relativ einfach. Auch wenn der Preis lockt.
Während Artlight Studios biometrische Ausweisbilder, wie sie verlangt werden, erstellt, muss auch ein Preis gezahlt werden, der bei uns bei 15 € liegt. Abgesehen davon, dass hier auf die gesetzlichen Bestimmungen Rücksicht genommen wird, wird der Kunde im dm-Markt abgeknipst. Ganz dezent im Markt mit einigen Zuschauern und Kunden.
Keine Nachbearbeitung, wie sie im professionellen Studio wie den Artlight Studios in Leichlingen passiert. Beachtung der Ausweisbilder, gerade für das Visum findet im dm-Markt nicht statt. Die Forderung durch Innenminister Horst Seehofer macht außerdem klar, dass derartige Fotografien nicht gewünscht sind. Es bestanden sogar Anforderungen, dass die Ausweis, Passbilder o.a. im Einwohnermeldeamt erfolgen müssen.
Es werden Vorschriften missachtet, die nur ein Profi kennen kann.
Eine Fotoarbeit für öffentliche Dokumente, die 10 Jahre Gültigkeit haben, sollte man daher nicht in die Hände von Drogerie-Fachverkäufer*innen legen. Hier ist Qualität gefragt.
Der alltägliche (innere) Ärger, dass man den Ausweis mit einem verhunzten Bild zeigen muss, sollte der Vergangenheit angehören. Auch wenn es teurer ist.
Passbilder, Ausweisbilder und Visumbilder können sich sehen lassen, wenn sie aus unserem professionellen Studio kommen. Artlight Studios Leichlingen!
Mal ganz unter uns ..... Facebook ist überall
Mal ganz unter uns ..... Facebook ist überall
Welche Apps verwenden Sie auf Ihrem Smartphone?
Wann und wie lange machen Sie das? Welche Internetseiten besuchen Sie? Auch solche, die unermüdlich Infos sammeln …. wie Facebook?
Schon gewußt:
- In den Einstellungen bei Facebook können Sie jetzt sehen und beeinflussen, welche Infos aus Apps und Internetseiten mit Ihrem Facebook-Konto verknüpft sind.
- Das Unternehmen nutzt die Daten zur Auswahl von Werbung, die es individuell an seine Mitglieder ausspielt.
- Betreiber von Internetseiten und Apps sind in der Pflicht, über solche Datensendungen deutlich zu informieren.
Aktivitäten außerhalb von Facebook
Einmal die Internetseite der Lokalzeitung geöffnet und kurz die Nachrichten überflogen – Facebook weiß es. Die App einer Fluggesellschaft installiert und Tickets gebucht – Facebook weiß es. Ein Spiel auf dem Smartphone an einem Tag mehrmals gespielt – Facebook weiß es. Woher? Viele Internetseiten und Apps senden die Infos an das soziale Netzwerk. Und das verknüpft die Infos mit den Profilen seiner Nutzer – “um dir relevante Werbung zu zeigen und interessantere Vorschläge zu machen”, erklärt Facebook.
Welche Apps und Internetseiten Infos schicken, lässt sich jetzt in den Facebook-Einstellungen prüfen. “Aktivitäten außerhalb von Facebook” heißt der Bereich, der nach dem Login zugänglich ist. Facebook zeigt hier die Apps und Internetseiten an, von denen es Infos zum jeweiligen Nutzer erhalten hat. Der Verlauf kann geleert werden – was bedeutet, dass diese Infos vom Account getrennt und nicht mehr für die Auswahl der angezeigten Werbung verwendet werden. Das erklärt das Unternehmen jedenfalls in einer Mitteilung auf Englisch.
“Verlauf leeren” verhindert keine neue Verknüpfung
Den Verlauf zu leeren heißt aber nicht, dass künftig von den entsprechenden Apps und Internetseiten gesendete Infos nicht erneut mit dem Profil verknüpft werden. Damit das passiert, müssen Sie unter “Aktivitäten außerhalb von Facebook verwalten” jeden einzelnen Eintrag anklicken (oder auf dem Smartphone/Tablet antippen) und im neuen Fenster auf “Nutzung künftiger, durch xy erfasster Aktivitäten deaktivieren” gehen.
Die Folgen dieser Einstellung erklärt Facebook ebenfalls – unter anderem:
- Es ist nicht mehr möglich, sich mit seinen Facebook-Daten auf der Internetseite oder der App anzumelden. Das so genannte Single-Sign-On wird also für diesen speziellen Dienst deaktiviert. Aus Datenschutzsicht empfehlen wir diese Login-Methode ohnehin nicht.
- Facebook erhält weiterhin Infos zu Ihren Aktivitäten auf den entsprechenden Internetseiten und in den Apps, will sie aber nicht mehr mit Ihrem Nutzerprofil verknüpfen.
Künftige Aktivitäten verwalten
Es gibt nicht nur die Möglichkeit, für einzelne Angebote festzulegen, ob die Aktivitäten mit Ihrem Profil verknüpft werden sollen. Sie können auch über künftige Aktivitäten verwalten festlegen, dass das Unternehmen in Zukunft gar keine Infos “von außen” mehr mit ihrem Profil in Verbindung bringt. Bevor Facebook Ihren Wunsch übernimmt, klärt es unter anderem darüber auf, dass Sie
- sich generell nicht mehr auf anderen Internetseiten und Apps mit Ihrem Facebook-Login anmelden können,
- von eventuell verknüpften Diensten abgemeldet werden und
- weiterhin genauso viel Werbung auf Facebook sehen werden, wie bisher – allerdings nicht unbedingt von den Anbietern, deren Dienste Sie nutzen, sondern basierend auf Ihren Werbepräferenzen (Link führt zu Checked4you, dem Online-Jugendmagazin der Verbraucherzentrale NRW) und Aktivitäten bei Facebook selbst.
Wie bekommt Facebook die Daten?
Damit Facebook überhaupt Nutzerdaten von Apps und Internetseiten bekommt, müssen die Programmierer dieser Angebote bestimmte Dinge von Facebook in ihre Dienste übernehmen. Internetseiten können zum Beispiel Social-Plugins wie den Like-Button (siehe oben) einbauen. Sie können auch so genannte Facebook-Pixel nutzen – winzige Grafik-Dateien, die auf Facebook-Servern liegen und Infos über die Besucher der Internetseite erfassen.
Ebenfalls können Firmen ganze Listen mit E-Mail-Adressen aus ihrem Kundenbestand bei Facebook hochladen und festlegen, dass ihren Kunden auf dem sozialen Netzwerk ihre Werbung angezeigt wird. Der Service wird “Custom Audience” genannt und unter anderem bei Checked4you genauer erklärt.
Anbieter von Internetdiensten müssen transparenter werden
In Sachen Transparenz müssen viele Anbieter von Internetseiten und Apps dringend nachbessern. Das zeigt Facebooks neue Einstellungsmöglichkeit deutlich. Wir sehen die Anbieter in der Pflicht, vor dem Übermitteln von Daten an Facebook die Nutzer entsprechend zu informieren. Das ist auch die Aussage eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs in einem Verfahren der Verbraucherzentrale NRW gegen den Einsatz des Facebook-Like-Buttons auf Internetseiten. Außerdem sollten Sie nach unserer Auffassung selbst darüber entscheiden können, ob Ihre Daten überhaupt an Facebook gesendet werden – und nicht erst bei Facebook einstellen können, ob gesendete Daten in Ihrem Profil genutzt werden.
Artlight Studios jetzt auf der Bahnhofstraße 3 in 42799 Leichlingen
Unser Umzug ging leider nicht ohne Unwägbarkeiten über die Bühne.
Auch jetzt fehlen noch so einige Pinselstriche, Einbauten und Kleinigkeiten.
Aber: der Studiobetrieb kann begonnen werden. Passbilder, Bewerbungsbilder oder Familienshootings und auch viele andere Fotoarbeiten können durchgeführt werden.
Mit neuen Hintergründen und moderner Technik sind wir am Start und ermöglichen Ihnen alle Services.
Unsere neue Adresse in der Blütenstadt Leichlingen lautet:
Bahnhofstr. 3 in 42799 Leichlingen
Unsere Kommunikationswege
Telefonisch sind wir für Sie erreichbar unter:
Festnetz: (02175) 979 436 Studioraum bzw. Atelier
Mobile: (0172) 250 85 35
WhatsApp: über das Internet oder +49 172 250 85 35
Digitale Wege stehen Ihnen auch zur Verfügung:
E-Mail: info@artlight-studios.de
Kontaktformular: Kontakt
Und hier die Bilder von Dirk Handschuhmacher zum Projekt LapaDu und eine wichtige Frage!
Andreas Rueb -dschungelpinguin-
Fotos: Dirk Handschuhmacher
Lapadu-Projekt
Frage in die Runde: wollen wir die am Mittwoch vorgestellten Bilder auf der internen Internetseite alle einmal zusammenlegen? Dann wäre es erforderlich, dass ihr uns eure Bilder bitte in Webformat (72 dpi, 1500 Pixel, 2:3 Format, max. Dateigröße: 180 kB) zur Verfügung stellt.
Eine eigens dafür eingerichtete E-Mail Adresse bitte benutzen. Diese lautet: andreas@artlight-studios.de
Alternativ könnt ihr eure Bilder auf der Dropbox ablegen und den Link in einen der Kommentare schreiben. Ich mach’s mal vor!
DSCF0456-3
Protokoll vom Fotografentreffen am 23.01.
Vorstellungsrunde und neues Mitglied
a.) Hajo stellt sich allen Fotografen vor
b.) Kontaktdaten sind bereits verteilt
Projekt: Lapadu
a.) eine Vorauswahl der Bilder soll bei nächsten Treffen am 20.02.2019 stattfinden. Jeder Fotograf bringt seine ausstellungswürdigen Bilder in Papierausdruck, Größe A3, mit und wir überlegen dann gemeinsam, welche Bilder ausgestellt werden.
b.) Andreas kontaktiert die Marketingdame vom LapaDu und stellt fest, ob im Lapadu oder angrenzenden Firmen und Organisationen Ausstellungen möglich sind
c.) alle kontaktieren z.B. die heimischen Sparkassen oder Banken bzgl. Ausstellungsmöglichkeiten
Bilder: Dirk H.
a.) Bildbesprechungen zu den Bildern von Dirk.
Model Anna Avramenko
a.) Marcus informiert, das Anna in der Zeit vom 04.-11.03. in NRW ist. Bilder anbei. Fotografen können evtl. ein Shooting mit Ihr über Marcus vereinbaren. Kontakt bitte über Marcus Paulus.
Feststellung zu 50mm Festbrennweite vs. Zoom-Objektive
a.) 50 mm sind nicht immer gleich. Marcus R. bringt eine Diskussion in Rollen, Henrik wird das versuchen, nachzuvollziehen.
b.) Alles in Allem eine sehr interessante Fragestellung die die Gemüter der Fotografen berührt.
!.) Henrik hat Testbilder mit der Canon EOS 5D geschossen. Bilder unten im Anhang.
Artlight Studios intern
a.) Im Laufe Mai/Juni wird das ASL umziehen (Leichlingen Innenstadtnähe, Parkplätze vorhanden, es wird nur noch ein Studioraum geben)
b.) Henrik gibt Geburtstagsrunde
c.) Hinweis auf die Workshops im Februar und März 2019. Der Februar-Workshop (Akt im Mehl) beschäftigt sich zusätzlich mit der Remote-APP der Kamera und bietet außergewöhnliche Perspektiven. Der März-Workshop (Dessous minimal) beschäftigt sich mit dem Minimalistischen und steht unter dem Motto: es muss nicht immer viel sein! Februar-Workshop | März-Workshop
Nächstes Treffen: 20.02.2019 ASL, Hochstraße 33
Zoomobjektiv 24-105mm
Zoomobjektiv 24-70 mm
Festbrennweite 50 mm f4
In 2019 ... nicht nur das...
In wenigen Stunden setzt sich der Zeiger auf 1.1. zurück! Aber nicht nur, dass alles wieder auf Null gestellt wird, es gibt auch so ein paar Veränderungen, die mit dem neuen Jahr 2019 einher gehen.
WhatsApp zeigt Werbung
Online-Banking umstellen
Änderung beim Telefonieren und SMS innerhalb der EU
Strom und Gas werden teurer
Neues Mieterschutzgesetz ab Anfang 2019
Neue Euro-Scheine, mehr Gehalt, Kindergeld und höhere Renten
Gesehen: Adventskalender für Fotografen
Auch ich entdecke bei der Arbeit ganz interessante Sachen. So hier: Adventskalender für Fotografen. Witzige Sache, die mich vielleicht auch interessieren würde. Daher hier eine kurze Information an alle Artlight Studios Kunden.
Der Franzis-Verlag hat einen passenden Geschenk-Tipp für Sie, den Sie mit etwas Glück auch gleich gewinnen können. Mit dem Franzis Adventskalender für Fotografen 2018 warten 24 Türchen Tag für Tag darauf geöffnet zu werden. Unter anderem sind kleine Gadgets für die Fototasche, Fotohandbücher, E-Books und Anleitungen für kreative Fotoprojekte erhalten.
Gewinnen Sie einen Franzis Adventskalender für Fotografen
Machen Sie gleich mit und gewinnen Sie mit etwas Glück einen von insgesamt zehn Franzis Adventskalender für Fotografen. Um am Gewinnspiel teilzunehmen, bedarf es einfach einer E-Mail an Digitalphoto. Nähere Einzelheiten finden Sie hier.
Die Gewinnspiel-AGBs finden Sie hier
Wir wünschen Ihnen viel Glück!
Tattoo-Bilder auf dem Model -Rechtsproblem
Tattoo-Bilder auf dem Model -Rechtsproblem
Die Problematik mit dem Tattoo.
Was sagt Wikipedia im Allgemeinen dazu?
Eine Tätowierung (auch Tatuierung; wissenschaftlich auch Tatauierung, umgangssprachlich (engl.) Tattoo [tə'tu:]) ist ein Motiv, das mit Tinte, Pigment oder anderen Farbmitteln in die Haut eingebracht wird oder die Einbringung des Motivs. Dazu wird die Tätowierfarbe in der Regel von einem Tätowierer (heute meist mit Hilfe einer Tätowiermaschine) durch eine oder mehrere Nadeln (je nach gewünschtem Effekt) in die zweite Hautschicht gestochen und dabei ein Bild, Zeichen, Muster oder Text gezeichnet. Heute stellt die Tätowierung beim Menschen eine Form der Körpermodifikation dar, bei Tieren eine Kennzeichnung (Tierkennzeichnung) zur Identifikation.
Fast jeder Mensch hat eine Tätowierung. Der Körperkult mittels Tätowierung ist sehr weit verbreitet. Ich verkneife mir das Wort Arschgeweih oder andere Koseworte in diesem Zusammenhang. Aber genau da fängt das Problem an. Während Tätowierungen im rechtlichen Sinne eine Körperverletzung darstellt, gibt es aber auch für uns Fotografen einen kleinen Haken. Das sog. Urheberrecht des Tattoo-Designers. In Zusammenhang mit der neuen Datenschutzverordnung DS-GVO und der Problematik Datenschutz ist auch im Sinne des Designrechts der Tätowierer im Spiel. Obwohl der Kunde und unser Model für die Erstellung des Tattoo bezahlt hat, spielt uns die rechtliche neue Gesetzgebung negativ in die Karten. Der Tätodesigner hat nämlich auch ein Verwertungs- und Verbreitungsrecht.
Hat der Gesetzgeber hier geschlafen?
Ja. Keine Frage. Dies hätte der deutsche Gesetzgeber u.a. regeln müssen. Beispielsweise, indem er geregelt hätte, dass die bewährten § 22 KUG – § 24 (Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie) Vorrang vor der DSGVO haben. Der deutsche Gesetzgeber hat dies aber schlicht nicht getan und ist völlig untätig geblieben. Nur in den Bundesländern gab es Initiativen, die uneingeschränkte Geltung der DSGVO auszuschließen, auch hier aber nur bezogen auf die klassischen Medien. Auch ein Gesetzesentwurf zur Änderung des KUG enthält lediglich Ausnahmen für Presse, Rundfunk und damit die klassischen Medien.
Ein einfacher Satz hätte genügt:
„Die DSGVO sowie weitere Datenschutzgesetze finden in dem Umfang, wie sie gegen Presse- oder Meinungsfreiheit streiten, keine Anwendung.“
Ha: "... ich arbeite mit Modellen aus dem Ausland!"
Während der deutsche Gesetzgeber also offenbar absichtlich untätig bleibt und es damit den Betroffenen überlässt, das Verhältnis zwischen dem Recht an personenbezogenen Daten und dem Recht auf freie Meinungsäußerung in kostspieligen und langwierigen Prozessen durch diverse Instanzen zu klären, haben Gesetzgeber in anderen Mitgliedstaaten der EU das Problem gesehen und durch einen Federstrich erledigt, wie z.B. in Schweden. Es gilt: deutsches Recht! Also seit im Moment bitte vorsichtig und klärt den Sachverhalt.
Einige Tipps für euch:
- In die Kamera lächeln ist keine Einwilligung!
- Ist mindestens eine lebende Person auf dem Foto erkennbar, wird eine Einwilligung oder Ausnahme des Art. 6 DSGVO benötigt!
Ausnahmen:
- Aufnahmen sind für Erfüllung oder Anbahnung eines Vertragsverhältnisses mit den Abgebildeten erforderlich
oder - Aufnahmen sind zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich
oder - Aufnahmen sind erforderlich, um lebenswichtige Interessen zu schützen
oder - Aufnahmen sind für die Wahrung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt
oder - Aufnahmen sind zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der Abgebildeten überwiegen, insbesondere, wenn es sich um ein Kind handelt.
- Alle Abgebildeten müssen BEI ANFERTIGUNG der Aufnahmen vollumfassend über die mit den Fotos beabsichtigten Nutzungen aufgeklärt werden! Na dann: Hochzeitsfotografen....viel Spaß!
- Deshalb: lasst eure Model Releases überarbeiten! Die alten werden der DSGVO nicht mehr gerecht!
- Alle Einwilligungen und Aufklärungen schriftlich dauerhaft dokumentieren! In diesem Zusammenhang: Datenspeicher sind billig geworden.
- Bei Widerruf einer Einwilligung muss das betroffene Bildmaterial unverzüglich gelöscht und diese Löschung beweissicher dokumentiert werden! Betroffene haben umfangreiche Auskunftsrechte!
- Abschließend bleibt zu raten, Fotos mit Personen in Zukunft soweit möglich im Rahmen einer der o. g. Ausnahmen anzufertigen, also so, dass keine Einwilligung erforderlich ist. Eine Einwilligung birgt das Risiko, dass sie jederzeit widerrufen werden kann. Liegt jedoch eine der oben genannten Ausnahmen vor, ist die Verwertbarkeit der Aufnahme nicht mehr dem möglicherweise "wankelmütigen" Willen des Abgebildeten ausgesetzt.
Ein letzter Tipp:
Ergänzt doch den Model-Release um
Das Model versichert, dass es für den Fall von Tätowierungen auf seinem Körper die vollumfassenden Verwertungs- und Verbreitungsrechte des Tattoo-Designers hat.
Lightroom hat sich zum Quasi-Standard für die Bildbearbeitung entwickelt. Aber andere Programme sind kostenlos oder in bestimmten Disziplinen besser. Ein Überblick...
Lightroom hat sich zum Quasi-Standard für die Bildbearbeitung entwickelt. Aber andere Programme sind kostenlos oder in bestimmten Disziplinen besser. Ein Überblick...
... über die interessantesten Alternativen
Für den anspruchsvollen Fotografen oder Semi-Profi ist Lightroom ohne Frage ein sehr guter Begleiter, der bereits die meisten Anforderungen an einen Foto-Workflow auf dem Desktop-Rechner abdeckt. Die Software von Adobe hat zahlreiche Funktionen zur Verwaltung und Bearbeitung von Fotos, zudem kann man durch Plug-ins weitere Dienste einbinden und beispielsweise das direkte Hochladen von Bildern auf Internet-Seiten oder zu Cloud-Speicherdiensten einstellen.
Aber ist das wirklich schon das Ende der Fahnenstange?
Als einfache Kauf-Version gibt es das Programm schon seit fast drei Jahren nicht mehr. Vielmehr muss man die aktuelle Version Adobe Lightroom Classic CC abonnieren. Knapp zwölf Euro pro Monat schlagen zu Buche, inklusive Photoshop CC und 20 Gigabyte Cloud-Speicher. Lohnend ist ein solches Abo sicherlich für diejenigen, die Lightroom und Photoshop oft verwenden. Doch für den Privatmann oder -Frau, der nur ein paarmal im Jahr nach einem Urlaub oder einer Familienfeier seine Bilder bearbeiten möchte, ist es nicht so attraktiv. Auch für manchen Profi-Fotografen gibt es Alternativen, die seiner Arbeitsweise eher zusagen dürften.
Verwaltung mit anderen Programmen
Eine Alternative zu Adobe Lightroom CC Classic ist die letzte Kauf-Version Lightroom 6. Sie ist immer noch erhältlich. Sie kostet jedoch satte 130 Euro.
Zudem bietet Adobe seit 2017 keine Updates mehr für diese Version an! Möchte man beispielsweise die RAW-Daten von einer neuen Kamera speichern, kann es passieren, dass man den Umweg über den (kostenlosen) DNG Converter von Adobe nehmen muss. Umständlich und für den Gelegenheits-Anwender eher lästig.
Wir geben an dieser Stelle einen Überblick über interessante Alternativen. Den kompletten Funktionsumfang von Lightroom CC bildet zwar keiner der Konkurrenten ab, doch dafür bieten sie oft in einzelnen Disziplinen mehr oder liefern bessere Ergebnisse. Das Gute: Alle kostenpflichtigen Programme bieten eine Testversion, die 30 Tage lang gültig ist und keinerlei Funktionseinschränkungen hat. 30 Tage klingt nicht lange. Aber für ein Überarbeiten der Urlaubsbilder ....
In alphabetischer Reihenfolge:
AcDsee
System: Windows, macOS
Preis: 70 Euro
Web: www.acdsee.com (Testversion)
Vielen Windows-Nutzern vielleicht ein Begriff. Der Funktionsumfang ist beachtlich. Die Bedienung ist gewöhnungsbedürftig. Aber es ist seit 1994 auf der Welt. Vielleicht daher?!
Aftershot Pro
System: Windows, macOS
Preis: 90 Euro
Web: www.aftershotpro.com (Testversion)
Ein Allrounderprogramm von Corel mit einer stattlichen Anzahl von Plug-Ins. Auch wenn sich Masken nur eingeschränkt erstellen lassen, bietet es aber Ebenenarbeiten an.
Apple Fotos
System: macOS, iOS
Preis: kostenlos
Web: www.apple.com
Nur was für Apple-Nutzer. Das Programm ist der Nachfolger von iPhoto. Gute Werkzeuge sind bereits installiert. Diashow sei genannt. Die Verbindung zu iCloud ist selbstverständlich. Kostenlos bedeutet aber, das ein iMac oder iBook oder iPhone bzw. iPad Pflicht ist.
CaptureOne
System: Windows, macOS
Preis: +/- 280 Euro
Web: phaseone.com (Testversion)
Stark ist Capure One für die Studio-Fotografie. Die Korrekturfunktionen für Portrait-Aufnahmen sind ausgefeilter als bei Lightroom. Zudem ist eine Import-Funktion von LR-Katalogen gegeben.
Darkable
System: Windows, macOS, Linux
Preis: kostenlos
Web: www.darkable.org
Eine gute Alternative mit fast gleichem Look-and-Feel. Die kostenlose Open-Source Lösung hat es verdient, einmal genauer unter die Lupe zu nehmen. Die meisten Bildkorrekturen können von LR übernommen werden.
DxO
System: Windows, macOS
Preis: ca. 150 Euro
Web: www.dxo.com (Testversion)
Die Bildverwaltung ist eingeschränkt. Allerdings sind hier ausgezeichnete Autokorrektur-Möglichkeiten gegeben.
Explosure X3
System: Windows, macOS
Preis: 200 US-Dollar
Web: www.alienskin.com (Testversion)
Vielleicht doch nur was für den Profi oder anspruchsvollen Fotografen. Nur in Englisch zu erhalten.
Luminar
System: Windows, macOS
Preis: ca. 70 Euro
Web: www.skylum.com (Testversion)
Keine Bildverwaltung, die aber bald kommen wird. Luminar verbindet Funktionen aus Lightroom und Photoshop. Es unterstützt Pixelebenen und bietet Korrekturebenen.
On1 Photo RAW
System: Windows, macOS
Preis: ca. 120 Dollar
Web: www.on1.com (Testversion)
Empfehlenswerte "Kopie" von Lightroom. Das Programm läuft auf einer englischen Version. Doch eine sehr gute Bildverwaltung mit äußerst guten Bildkorrekturmöglichkeiten, die sich auch an anspruchsvolle Fotografen richtet.
Photo Director
System: Windows, macOS
Preis: 100 Euro
Web: www.cyberlink.de (Testversion)
Irgendwie steht der Photo Director im Schatten der Konkurrenten. Die dem Hobby-Fotografen zugeschnittene Anwendung hat einiges mehr zu bieten als die gängigsten Konkurrenten.
Fazit:
Der Sinn aber: ausprobieren und für sich die geeignete Version finden. Alle Anbieter bieten Testversionen an. Das lässt viel Raum für Jeden, macht es aber auch schwer, seinen Favoriten zu finden. Aber wer sich gegen das Abo-Modell von Adobe ausgesprochen hat, wird bei diesen Software-Programmen der verschiedenen Anbieter fündig.
Wir jedenfalls wünschen viel Spaß bei den Versuchsreihen.