Fotobox zur Jubiläums-Firmenfeier oder auf Hochzeiten – DSGVO spielt mit

Ihr Unternehmen feiert Betriebsjubiläum und es soll ein Mitarbeiterfest stattfinden. Daher hat das zuständige Organisationsteam den Vorschlag gemacht, eine Fotobox zu mieten, und zwar in einem Rundum-sorglos-Paket, sprich: Unser Unternehmen muss sich um nichts kümmern.

Diese Art des„Passbild-Automaten“sollen Sie aber reiflich überlegen. Klar, können sich die Teilnehmer auf lustige Erinnerungsfotos freuen. Die Mitarbeiter haben neben dem direkten Ausdruck zusätzlich die Möglichkeit, sich die Bilddatei an eine beliebige E-Mail-Adresse senden zu lassen. Der Chef findet die Sache super. Aber jetzt hat er ein Problem: da haben wir jetzt irgendwie ein Problem mit dem Datenschutz oder mit dem Recht am eigenen Bild!?

Jetzt schlägt die Falle zu

Datenschutz-rechtlich betrachtet ist die Sache recht unkompliziert. Das Unternehmen bestellt nur die „Dienstleistung Fotobox“. Die mit der Erzeugung der Bilder und dem eventuellen Versand der Bilder per E-Mail verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortet es jedoch nicht. Schon mal fein raus. Aber dies ist Sache des Anbieters der Fotobox. Er muss ggfls. dafür sorgen, dass eine eventuelle Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der entstehenden und verwendeten personenbezogenen Daten im Einklang mit dem Datenschutz stehen.

Das Recht am eigenen Bild (zweite Falle)

Das Recht am eigenen Bild spielt im Hinblick auf das Jubiläumsfeier-Unternehmen keine Rolle. Das Unternehmen hat die Bilddaten weder erzeugt, noch hat es die Bilddaten erhalten. Insofern ist auch eine Verbreitung bzw. Veröffentlichung nicht gegeben. Sollte man jedoch die besten Schnappschüsse etwa in der Mitarbeiterzeitung veröffentlichen wollen, sollte das Unternehmen allerdings beachten, dass:

die Mitarbeiter die Schnappschüsse erhalten haben. Alles noch gut. Wenn man allerdings die Mitarbeiter bittet, diese Bilder dem Unternehmen zwecks Veröffentlichung in der Mitarbeiterzeitung zur Verfügung zu stellen – natürlich auf freiwilliger Basis – wird’s komplizierter. Wird nun ein Foto zur Verfügung gestellt, kann man darin die Einwilligung des Abgebildeten sehen. Allerdings werden Sie bei Bearbeitung des Bildes wieder zum Datenverarbeiter. Also muss eine dedizierte Einverständniserklärung her.

 

Die Hochzeit

Gleiches gilt für die Foto-Box bei Hochzeiten. Jederzeit muss eine Einverständniserklärung von jedem Gast her.

 

Fazit

Lassen Sie sich die Hochzeits- oder Firmenbilder vom Profi erstellen. Der weiß, wie alle Datenschutz-verbindlichen Aktionen aussehen. Unter Umständen sind bei solchen Schnappschüssen mehrere Personen abgebildet. Dann sollten alle abgebildeten Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sein.