In 2019 ... nicht nur das...
In wenigen Stunden setzt sich der Zeiger auf 1.1. zurück! Aber nicht nur, dass alles wieder auf Null gestellt wird, es gibt auch so ein paar Veränderungen, die mit dem neuen Jahr 2019 einher gehen.
WhatsApp zeigt Werbung
Online-Banking umstellen
Änderung beim Telefonieren und SMS innerhalb der EU
Strom und Gas werden teurer
Neues Mieterschutzgesetz ab Anfang 2019
Neue Euro-Scheine, mehr Gehalt, Kindergeld und höhere Renten
Grüße zu Weihnachten aus den Artlight Studios
Liebe Kunden, Freunde und Gäste der Artlight Studios,
ich bedanke mich herzlich für das entgegengebrachte Vertrauen und die mir anvertrauten Aufgaben, sowie die gute Zusammenarbeit in 2018.
Ja, wieder ist ein Jahr vorüber. Alles geht so schnell seinen Gang.
Darum sollten wir gerade in der Weihnachtszeit uns besinnen und die Zeit geniessen, die wir mit unserer Familie und unseren Lieben verbringen dürfen. Und genau das wünsche ich euch, eine besinnliche Weihnachtszeit.
Bleibt gesund und kommt gut in das neue Jahr. Ich freue mich auf euch und das Jahr 2019.
Der Artlight Studios Workshop Kalender für Q1-2019 ist da
Der Q1 Workshop-Kalender ist da!
Ab heute liegt das Programm vor und in den Artlight Studios als Flyer aus. Für Onliner ist die Übersicht heute schon im Web verfügbar!
Betriebsferien zwischen den Weihnachtstagen
Alle Jahre wieder! So möchte ich euch mitteilen, dass in der Zeit vom
22.12.2018 bis 26.12.2018
Betriebsferien in den Artlight Studios sind.
Im Einzelnen bedeutet das….
Foto-Dienstleistungen
Das bedeutet, dass der Geschäftsbereich Foto-Dienstleistungen (Erstellung von Portraits, Passbildern usw.) nicht stattfinden kann. Ich bitte hier um Ihr Verständnis und würde mir wünschen, dass Sie einen Termin nach dieser Urlaubszeit vereinbaren.
Mietstudio-Betrieb
Der Mietstudiobetrieb ist in dieser Zeit durchaus, aber eingeschränkt, möglich. In wie weit das den Einzelfall betrifft, können wir gerne in einem persönlichen Gespräch abstimmen. Die Artlight Studios sind nur in Absprache buchbar.
Fujifilm Support- und Verkaufscenter
Eine technische Beratung ist in dieser Zeit der Betriebsferien nicht möglich. Die Kollegen des Supportcenters stehen bei Bedarf gerne zu Verfügung. Zwecks Verkauf müssen wir für diese Zeiten auf unseren Verkaufsshop verweisen.
Neue Preisgestaltung bei der Portraitfotografie ab 25.11.2018
Ich fotografiere Menschen. Das heißt, ich bin People-Fotograf.
People bedeutet aber nicht nur Porträt, sondern auch, Menschen in der Welt der Wirtschaft zu fotografieren. Das kann der Geschäftsführer/CEO sein, genauso wie der Auszubildende oder Mitarbeiter. Eine meiner besonderen Stärken ist, dass ich in kurzer Zeit “einen guten Draht” zu Menschen bekomme, und Sie mit ihrer Persönlichkeit darstellen kann.
Eine beachtliche Meinung
Da es immer schwieriger wird, gut qualifizierte Bewerber zu finden, wird es immer wichtiger, die eigenen Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz darzustellen, um für Bewerber interessant zu sein. Wenn Sie sympathische Menschen an einem attraktivem Arbeitsplatz zeigen, bekommt Ihr Unternehmen eine höhere Attraktivität. Aber nur, wenn es echte Menschen aus dem Unternehmen sind, und nicht Fotomodelle.
Mittlerweile ist der Film dazu gekommen, da Bewegtbild in der Unternehmenskommunikation einen immer höheren Stellenwert bekommt.
Zum Thema der Portraitfotografie
Als Porträtfotografie bezeichnet man ein fotografisches Genre, bei dem Porträts von Lebewesen angefertigt werden; Motive sind meist Menschen, häufig werden auch Tierporträts erstellt. Ziel der künstlerischen Porträtfotografie ist meist das fotografische Herausarbeiten des charakteristischen Wesens des Motivs. Wikipedia
Darauf spezialisiert habe ich immer wieder durch die vielen Anfragen versucht, die dahinterliegende Preisstruktur für Artlight Studios zu vereinfachen. So möchte ich ab 25.November 2018 eine neue Preisbasis einführen.
Artlight Studios Preise und Leistungen : Portrait
Portraitserie bis 4 Personen
( jede weitere Person + 10 ,- Euro )
+ Fotografie ( ca. 30 Minuten )
5 Bilder auf Datenträger, korrigiert, druckfähig
99 Euro
+ Fotografie ( ca. 40 Minuten )
10 Bilder auf Datenträger, korrigiert, druckfähig
159 Euro
+ Fotografie ( ca. 50 Minuten )
15 Bilder auf Datenträger, korrigiert, druckfähig
219 Euro
+ Fotografie ( ca. 60 Minuten )
20 Bilder auf Datenträger, korrigiert, druckfähig
279 Euro
+ Fotografie ( ca. 90 Minuten )
30 Bilder auf Datenträger, korrigiert, druckfähig
359 Euro
+ Fotografie ( ca. 120 Minuten )
40 Bilder auf Datenträger, korrigiert, druckfähig
429 Euro
zusätzliche Bilddatei
14 Euro
Für Eilige: das 10 Minuten-Fotoshooting
Bis 2 Personen ( jede weitere Person + 10 ,- Euro )
Bildauswahl , Korrektur , 2 Bilddateien auf Datenträger, je eine Ausbelichtung 10 x 15 cm
59 Euro
Bewerbungsbild
Outfitwechsel möglich, optimale Pose, perfektes Lächeln, Bildoptimierung Bild als Datei ( ca. 6 x9 cm /300 dpi ) 4 Bilder ausbelichtet.
79 Euro
Spezielle Bildbearbeitung, Retusche von Mäkeln
15 Euro
Zusätzliche Bilddatei
14 Euro
Passbild biometrisch
15 Euro
6 Bilder ausbelichtet, korrigiert
Fotobox zur Jubiläums-Firmenfeier oder auf Hochzeiten - DSGVO spielt mit
Fotobox zur Jubiläums-Firmenfeier oder auf Hochzeiten - DSGVO spielt mit
Ihr Unternehmen feiert Betriebsjubiläum und es soll ein Mitarbeiterfest stattfinden. Daher hat das zuständige Organisationsteam den Vorschlag gemacht, eine Fotobox zu mieten, und zwar in einem Rundum-sorglos-Paket, sprich: Unser Unternehmen muss sich um nichts kümmern.
Diese Art des„Passbild-Automaten“sollen Sie aber reiflich überlegen. Klar, können sich die Teilnehmer auf lustige Erinnerungsfotos freuen. Die Mitarbeiter haben neben dem direkten Ausdruck zusätzlich die Möglichkeit, sich die Bilddatei an eine beliebige E-Mail-Adresse senden zu lassen. Der Chef findet die Sache super. Aber jetzt hat er ein Problem: da haben wir jetzt irgendwie ein Problem mit dem Datenschutz oder mit dem Recht am eigenen Bild!?
Jetzt schlägt die Falle zu
Datenschutz-rechtlich betrachtet ist die Sache recht unkompliziert. Das Unternehmen bestellt nur die „Dienstleistung Fotobox“. Die mit der Erzeugung der Bilder und dem eventuellen Versand der Bilder per E-Mail verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortet es jedoch nicht. Schon mal fein raus. Aber dies ist Sache des Anbieters der Fotobox. Er muss ggfls. dafür sorgen, dass eine eventuelle Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der entstehenden und verwendeten personenbezogenen Daten im Einklang mit dem Datenschutz stehen.
Das Recht am eigenen Bild (zweite Falle)
Das Recht am eigenen Bild spielt im Hinblick auf das Jubiläumsfeier-Unternehmen keine Rolle. Das Unternehmen hat die Bilddaten weder erzeugt, noch hat es die Bilddaten erhalten. Insofern ist auch eine Verbreitung bzw. Veröffentlichung nicht gegeben. Sollte man jedoch die besten Schnappschüsse etwa in der Mitarbeiterzeitung veröffentlichen wollen, sollte das Unternehmen allerdings beachten, dass:
die Mitarbeiter die Schnappschüsse erhalten haben. Alles noch gut. Wenn man allerdings die Mitarbeiter bittet, diese Bilder dem Unternehmen zwecks Veröffentlichung in der Mitarbeiterzeitung zur Verfügung zu stellen – natürlich auf freiwilliger Basis - wird's komplizierter. Wird nun ein Foto zur Verfügung gestellt, kann man darin die Einwilligung des Abgebildeten sehen. Allerdings werden Sie bei Bearbeitung des Bildes wieder zum Datenverarbeiter. Also muss eine dedizierte Einverständniserklärung her.
Die Hochzeit
Gleiches gilt für die Foto-Box bei Hochzeiten. Jederzeit muss eine Einverständniserklärung von jedem Gast her.
Fazit
Lassen Sie sich die Hochzeits- oder Firmenbilder vom Profi erstellen. Der weiß, wie alle Datenschutz-verbindlichen Aktionen aussehen. Unter Umständen sind bei solchen Schnappschüssen mehrere Personen abgebildet. Dann sollten alle abgebildeten Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sein.
Wer fremde Inhalte in Facebook und Co. teilt, muss gegebenenfalls selbst für strafrechtliche Aussagen haften
Mal was Neues aus dem Hause Facebook, Instagram und Co., zur DSVGO
Wer fremde Posts weiter verbreitet, identifiziert sich nicht unbedingt mit deren Aussage. Manchmal geht es lediglich darum, die eigenen Follower auf eine bestimmte Meinungsäußerung aufmerksam zu machen. Werden die Beiträge allerdings mit einer zustimmenden Bemerkung geteilt, macht sich der Absender den Inhalt zu eigen – und muss gegebenenfalls selbst für strafrechtliche Aussagen haften.
Bedeutet Teilen Zustimmung?
In einem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Dresden ging es um einen Facebook-Post der Identitären Bewegung. Die Seenotrettungsorganisation „Mission Lifeline“ wurde darin als „Schlepper NGO“ bezeichnet. Über die Aktionen dieser „Schlepper“ wollte die Identitäre Bewegung angeblich aufklären. Dieser Artikel wiederum wurde vom Pegida-Bündnis und dessen Vize-Chef Siegfried Däbritz geteilt – mit der Anmerkung „wichtige und richtige Aktion“.
Meinungsäußerung contra Persönlichkeitsrecht
In der ersten Instanz hatte das Landgericht Dresden die Formulierung als Schmähkritik gewertet: Unter Schlepperbanden verstehe man Gruppen, die Menschen gegen Bezahlung eine illegale Einreise in die EU ermöglichten und dabei deren Leben aufs Spiel setzten. Ziel des Berichts sei keine sachliche Auseinandersetzung, sondern die Diffamierung der Organisation, so das Landgericht. Den Pegida-Vertretern wurde deshalb untersagt, den Inhalt weiter zu verbreiten. Die aber gingen in Berufung. Ihre Begründung zielte einerseits auf das Recht der freien Meinungsäußerung. Darüber hinaus argumentierte man aber auch, das bloße Teilen eines Beitrags sei nicht mit einer eigenen Aussage gleichzusetzen.
Die persönliche Wertung macht den Unterschied
Das bloße Teilen nicht, meinte auch das Oberlandesgericht. Der positive Kommentar dagegen schon: Durch den Zusatz „wichtige und richtige Aktion“ habe sich Pegida die Inhalte des geteilten Posts zu eigen gemacht. Trotzdem hob das OLG das Urteil der Vorinstanz auf: Persönlichkeitsrecht und Recht auf freie Meinungsäußerung seien nicht in ausreichendem Maß gegeneinander abgewägt worden. Denn in der Bezeichnung „Schlepper“ konnte das Oberlandesgericht keine unzulässige Schmähung erkennen. Die liege nur vor, wenn eine persönliche Kränkung im Vordergrund stehe, nicht aber bei jeder überspitzten, ausfälligen oder geschmacklosen Äußerung. Deshalb sei im vorliegenden Fall dem Recht auf freie Meinungsäußerung Vorrang zu geben.
Fazit:
Das Weitergeben von Memes, Artikeln und Bildern macht den Reiz der sozialen Medien aus. Auch Diffamierungen oder andere strafrechtliche Inhalte können dadurch viral gehen. Wer kommentarlos teilt, kann sich vor Gericht noch darauf berufen, lediglich auf ein Thema aufmerksam machen zu wollen. Anders bei eindeutig formulierter Zustimmung: Damit macht sich ein Nutzer die Aussagen des geteilten Posts zu eigen und muss gegebenenfalls sogar dafür haften.
Photokina 2018 startet am 26.09.2018
Bei der photokina werden neue Trends geboren, die Zukunft des Imaging entwickelt und wertvolle kreative Anregungen geliefert. So die vollmundigen Versprechen seitens der Veranstalter photokina Imaging Unlimited.
Lassen wir uns also inspirieren - entdecken die Zukunftstechnologien - probieren Neuheiten aus und knüpfen interessante Kontakte zu Profis und Foto- und Videobegeisterten.
Dieses Jahr findet auf dem Messegelände der Kölnmesse GmbH die internationale Leitmesse für die gesamte Foto-/Video- und Imagingbranche statt.
Angebotsbereiche: Kameras und Videokameras – Smartphones - VR/AR-Systeme – Kamerazubehör – Fernoptik – Speichermedien – Fotostudioausstattung - Lichttechnik und Beleuchtung – Mikrofone / Audioequipment – Bildbearbeitungssoftware - Videotechnik und -bearbeitung - Digital Imaging und Publishing - Groß- und Minilaborsysteme – Bildkiosksysteme - Online-Bilderservices – Fotobücher - Alben und Rahmen - personalisierte Fotoprodukte – Homeprinting - Large Format Printing - Fine Art Printing – Scanner - Displays und Monitore – Projektion - Computer Generated Imagery - Imaging Dienstleistungen.
Okay, wir haben nur drei Tage Zeit, alles in Augenschein zu nehmen. 26.-29. September 2018 läßt also das Herz höher schlagen. Beurteilt bitte selbst.
Tickets sind online im Ticketshop erhältlich. Gegenüber dem Tagesticketpreis kann online ordentlich gespart werden. Zusätzlich gibt es einen passenden Gutschein-Code gegen Rückmeldung und Anforderung über die Artlight-Studios Webseite.
Die Standard-Preise lauten in diesem Jahr:
Tageskarte (Mi.-Frei.) 56,00 Euro
Tageskarte (nur Freitag) 10,00 Euro
Tageskarte am Samstag 18,00 Euro
Wir sehen uns,
Henrik
Gib uns dein JA-Wort
Wir möchten weiterhin DEINE Artlight Studios in Leichlingen sein!
Damit wir Dir in Zukunft per E-Mail Newsletter und Aktuelles zu tollen Aktionen schicken können, bitten wir Dich, weiter dabei zu bleiben. Du kannst die Einwilligung jederzeit kostenfrei und einfach widerrufen.
Unser Versprechen an dich!
Zur Zeit bekommst du wahrscheinlich viele E-Mails mit dem Hinweis auf die Datenschutz-Grundverordnung, die am 25.05.2018 in Kraft getreten ist. Sorry, dass wir den Kreis derer noch vergrößern. Alles, was für Dich noch wichtig sein könnte, kannst Du in unserer neuen Datenschutz-Erklärung nachlesen, auswendig lernen oder auch gleich ……
Einmalig in Leichlingen
Ihr Passbild in Leichlingen: biometrisches Bild für Ihren Personalausweis, Reisepass oder Dokumente für öffentliche Behörden. Passbilder werden sofort erstellt und, wenn gewünscht, digital übergeben. Bitte geeigneten Datenträger mitbringen.