Plastikkarte ersetzt grauen Lappen und rosa Pappe
Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden (Dritte Führerscheinrichtlinie). So soll sichergestellt werden, dass alle noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.
Für Sie bedeutet das: neue Passbilder erforderlich!
Der stufenweise Austausch für Ihr Führerschein-Modell haben wir hier einmal aufgeführt:
Meist hat man einen Termin im Rathaus und dann fällt einem auf, dass man auf den alten Aufnahmen eine andere Brille oder eine andere Haarfarbe hatte.
Aber auch für andere Dokumente werden aktuelle Passbilder gebraucht.
Ihre ÖPNV-Fahrkarte oder Ihre Krankenkassen-Karte erwarten ein Bild. Im Reisepass und Personalausweis, sowie weiteren Ausweisdokumenten sind biometrische Passfotos „Pflicht“.
Außerdem möglicher Weise: Passbilder für den Schwerbehindertenausweis.
Unsere Räumlichkeiten sind barrierefrei und mit einem Rollstuhl oder Gehhilfe/Begleitperson zugänglich.
Wir machen auch Baby und Kinder Passfotos
Babys und Kleinkinder benötigen für Ihren Reisepass ein biometrisches Foto, was mitunter zu ungewollt lustigen Fotos führt. Für ein schönes Baby Passfoto braucht man aber auch einiges an Fingerspitzengefühl.
Wir schaffen es, ein biometrisches Passfoto von Ihrem Baby zu erstellen. Für Ihr Baby- oder Kleinkind-Passfoto vereinbaren Sie bitte einen entsprechenden Termin.
Passfoto im dm ...
... warum nicht!
Die deutsche Drogeriekette bietet einen Service an, in dem man eine Markt-Mitarbeiterin anspricht und für knapp 7 € sechs Passbilder bekommt.
Eine gute Idee? NEIN
Warum nicht zu dm
Relativ einfach. Auch wenn der Preis lockt.
Während Artlight Studios biometrische Ausweisbilder, wie sie verlangt werden, erstellt, muss auch ein Preis gezahlt werden, der bei uns bei 15 € liegt. Abgesehen davon, dass hier auf die gesetzlichen Bestimmungen Rücksicht genommen wird, wird der Kunde im dm-Markt abgeknipst. Ganz dezent im Markt mit einigen Zuschauern und Kunden.
Keine Nachbearbeitung, wie sie im professionellen Studio wie den Artlight Studios in Leichlingen passiert. Beachtung der Ausweisbilder, gerade für das Visum findet im dm-Markt nicht statt. Die Forderung durch Innenminister Horst Seehofer macht außerdem klar, dass derartige Fotografien nicht gewünscht sind. Es bestanden sogar Anforderungen, dass die Ausweis, Passbilder o.a. im Einwohnermeldeamt erfolgen müssen.
Es werden Vorschriften missachtet, die nur ein Profi kennen kann.
Eine Fotoarbeit für öffentliche Dokumente, die 10 Jahre Gültigkeit haben, sollte man daher nicht in die Hände von Drogerie-Fachverkäufer*innen legen. Hier ist Qualität gefragt.
Der alltägliche (innere) Ärger, dass man den Ausweis mit einem verhunzten Bild zeigen muss, sollte der Vergangenheit angehören. Auch wenn es teurer ist.
Passbilder, Ausweisbilder und Visumbilder können sich sehen lassen, wenn sie aus unserem professionellen Studio kommen. Artlight Studios Leichlingen!
Mal ganz unter uns ..... Facebook ist überall
Mal ganz unter uns ..... Facebook ist überall
Welche Apps verwenden Sie auf Ihrem Smartphone?
Wann und wie lange machen Sie das? Welche Internetseiten besuchen Sie? Auch solche, die unermüdlich Infos sammeln …. wie Facebook?
Schon gewußt:
- In den Einstellungen bei Facebook können Sie jetzt sehen und beeinflussen, welche Infos aus Apps und Internetseiten mit Ihrem Facebook-Konto verknüpft sind.
- Das Unternehmen nutzt die Daten zur Auswahl von Werbung, die es individuell an seine Mitglieder ausspielt.
- Betreiber von Internetseiten und Apps sind in der Pflicht, über solche Datensendungen deutlich zu informieren.
Aktivitäten außerhalb von Facebook
Einmal die Internetseite der Lokalzeitung geöffnet und kurz die Nachrichten überflogen – Facebook weiß es. Die App einer Fluggesellschaft installiert und Tickets gebucht – Facebook weiß es. Ein Spiel auf dem Smartphone an einem Tag mehrmals gespielt – Facebook weiß es. Woher? Viele Internetseiten und Apps senden die Infos an das soziale Netzwerk. Und das verknüpft die Infos mit den Profilen seiner Nutzer – “um dir relevante Werbung zu zeigen und interessantere Vorschläge zu machen”, erklärt Facebook.
Welche Apps und Internetseiten Infos schicken, lässt sich jetzt in den Facebook-Einstellungen prüfen. “Aktivitäten außerhalb von Facebook” heißt der Bereich, der nach dem Login zugänglich ist. Facebook zeigt hier die Apps und Internetseiten an, von denen es Infos zum jeweiligen Nutzer erhalten hat. Der Verlauf kann geleert werden – was bedeutet, dass diese Infos vom Account getrennt und nicht mehr für die Auswahl der angezeigten Werbung verwendet werden. Das erklärt das Unternehmen jedenfalls in einer Mitteilung auf Englisch.
“Verlauf leeren” verhindert keine neue Verknüpfung
Den Verlauf zu leeren heißt aber nicht, dass künftig von den entsprechenden Apps und Internetseiten gesendete Infos nicht erneut mit dem Profil verknüpft werden. Damit das passiert, müssen Sie unter “Aktivitäten außerhalb von Facebook verwalten” jeden einzelnen Eintrag anklicken (oder auf dem Smartphone/Tablet antippen) und im neuen Fenster auf “Nutzung künftiger, durch xy erfasster Aktivitäten deaktivieren” gehen.
Die Folgen dieser Einstellung erklärt Facebook ebenfalls – unter anderem:
- Es ist nicht mehr möglich, sich mit seinen Facebook-Daten auf der Internetseite oder der App anzumelden. Das so genannte Single-Sign-On wird also für diesen speziellen Dienst deaktiviert. Aus Datenschutzsicht empfehlen wir diese Login-Methode ohnehin nicht.
- Facebook erhält weiterhin Infos zu Ihren Aktivitäten auf den entsprechenden Internetseiten und in den Apps, will sie aber nicht mehr mit Ihrem Nutzerprofil verknüpfen.
Künftige Aktivitäten verwalten
Es gibt nicht nur die Möglichkeit, für einzelne Angebote festzulegen, ob die Aktivitäten mit Ihrem Profil verknüpft werden sollen. Sie können auch über künftige Aktivitäten verwalten festlegen, dass das Unternehmen in Zukunft gar keine Infos “von außen” mehr mit ihrem Profil in Verbindung bringt. Bevor Facebook Ihren Wunsch übernimmt, klärt es unter anderem darüber auf, dass Sie
- sich generell nicht mehr auf anderen Internetseiten und Apps mit Ihrem Facebook-Login anmelden können,
- von eventuell verknüpften Diensten abgemeldet werden und
- weiterhin genauso viel Werbung auf Facebook sehen werden, wie bisher – allerdings nicht unbedingt von den Anbietern, deren Dienste Sie nutzen, sondern basierend auf Ihren Werbepräferenzen (Link führt zu Checked4you, dem Online-Jugendmagazin der Verbraucherzentrale NRW) und Aktivitäten bei Facebook selbst.
Wie bekommt Facebook die Daten?
Damit Facebook überhaupt Nutzerdaten von Apps und Internetseiten bekommt, müssen die Programmierer dieser Angebote bestimmte Dinge von Facebook in ihre Dienste übernehmen. Internetseiten können zum Beispiel Social-Plugins wie den Like-Button (siehe oben) einbauen. Sie können auch so genannte Facebook-Pixel nutzen – winzige Grafik-Dateien, die auf Facebook-Servern liegen und Infos über die Besucher der Internetseite erfassen.
Ebenfalls können Firmen ganze Listen mit E-Mail-Adressen aus ihrem Kundenbestand bei Facebook hochladen und festlegen, dass ihren Kunden auf dem sozialen Netzwerk ihre Werbung angezeigt wird. Der Service wird “Custom Audience” genannt und unter anderem bei Checked4you genauer erklärt.
Anbieter von Internetdiensten müssen transparenter werden
In Sachen Transparenz müssen viele Anbieter von Internetseiten und Apps dringend nachbessern. Das zeigt Facebooks neue Einstellungsmöglichkeit deutlich. Wir sehen die Anbieter in der Pflicht, vor dem Übermitteln von Daten an Facebook die Nutzer entsprechend zu informieren. Das ist auch die Aussage eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs in einem Verfahren der Verbraucherzentrale NRW gegen den Einsatz des Facebook-Like-Buttons auf Internetseiten. Außerdem sollten Sie nach unserer Auffassung selbst darüber entscheiden können, ob Ihre Daten überhaupt an Facebook gesendet werden – und nicht erst bei Facebook einstellen können, ob gesendete Daten in Ihrem Profil genutzt werden.
Passbild-Anforderungen
Passbilder zu erstellen ist gar nicht so einfach wie das Wort klingt
Um der Biometrietauglichkeit zu genügen, gibt es viele Voraussetzungen an ein Passfoto. So muss beispielsweise die Gesichtshöhe ca. 75 Prozent des Bildes einnehmen und ein einfarbiger Hintergrund verwendet werden. Diese in ihren Eigenschaften immer gleich bleibenden Bestandteile eine biometrischen Passfotos sind notwendig, damit eine internationale, computergestützte Auswertung der Passbilder möglich ist.
Einige der internationalen Anforderungen werden jedoch unter bestimmten Voraussetzungen gelockert, da nicht jeder Mensch die Voraussetzungen an die Biometrietauglichkeit der Passbilder erfüllen kann oder aus verschiedenen Gründen nicht möchte. Folgende Ausnahmen ermöglichen dennoch eine positive Prüfung des Passfotos, trotz eines fehlender biometrischer Eigenschaften:
- ✔ Verschiedenste medizinische Gründe, die nicht von vorübergehender Natur sind
- ✔ Ausnahmen durch eine ungewöhnlichen Anatomie des Kopfes
- ✔ Ausnahmen durch dauerhafte Folgen eines Unfalls
- ✔ Bei Augenerkrankungen ist das Tragen einer Brille mit getönten Gläsern erlaubt
- ✔ Aus religiösen Gründen sind Kopfbedeckungen ausnahmsweise erlaubt
- ✔ Für Babys bis zum vollendeten 6. Lebensjahr ist keine Biometrietauglichkeit erforderlich
Beim Tragen einer Kopfbedeckung aus religiösen Gründen wird vorausgesetzt, dass das Gesicht vom Kinn bis zur Stirn zu erkennen ist und die Kopfbedeckung z.B. ein Kopftuch keinen Schatten wirft. Bei biometrischen Passbildern von Babys ist zwar keine Biometrietauglichkeit erforderlich, es gelten aber dennoch die grundsätzlichen Regeln an ein biometrisches Foto. Die Ausnahme hier liegen bei den Vorgaben beim Gesichtsausdruck, bei der Kopfhaltung, der Zentrierung des Kopfes auf dem Bildausschnitt und der Blickrichtung der Kleinkinder.
Offizielle Anforderungen an Ihr biometrisches Passfoto
- Das Foto darf keine Schatten im Hintergrund und im Gesicht aufweisen
- Der Hintergrund muss einfarbig, hell und ohne Muster sein
- Der Kopf muss als Frontalaufnahme mittig im Bild und gerade ausgerichtet sein
- Die Augen müssen sich auf der gleichen Höhe befinden und geöffnet sein, der Blick muss in die Kamera gerichtet sein
- Pflicht sind ein neutraler Gesichtsausdruck und ein geschlossener Mund
- Das Bild muss scharf, kontrastreich und gleichmäßig ausgeleuchtet sein
- Die Aufnahme muss eine gute Qualität und natürliche Hauttöne aufweisen
- Kopfbedeckungen sind nur aus religiösen Gründen erlaubt
- Die Gesichtshöhe muss 70 – 80% einnehmen (Ideal: Obere bis untere grüne Linie)
- Eine Größe von 3,5 x 4,5 cm ist vorgeschrieben
Besonderheiten bei Kindern (6 – 9 Jahre)
Es gelten alle oben genannten Anforderungen mit den folgenden Ausnahmen:
- Die Gesichtshöhe kann ca. 50 – 80% einnehmen (Ideal: Obere bis untere grüne Linie)
- Der Bereich für die Platzierung der Augen ist größer (31%)
Besonderheiten bei Kleinkindern & Babies (bis 5 Jahre)
Es ist keine Prüfung der Biometrietauglichkeit erforderlich. Dennoch gelten folgende Anforderungen:
- Eine Frontalaufnahme ist verpflichtend. Die Gesichtshöhe sollte dabei idealerweise von der oberen bis zur unteren grüne Linie reichen
- Das Foto darf keine Schatten im Hintergrund und im Gesicht aufweisen
- Der Hintergrund muss einfarbig, hell und ohne Muster sein
- Das Bild muss scharf, kontrastreich und gleichmäßig ausgeleuchtet sein
- Die Aufnahme muss eine gute Qualität und natürliche Hauttöne aufweisen
- Eine Größe von 3,5 x 4,5 cm ist vorgeschrieben
Tun Sie sich selbst einen Gefallen und gehen direkt zu einem Profi
Wer billig kauft, kauf zwei Mal. Eine alte römische Weißheit.
Vermeiden Sie daher die unzähligen Billigangebote oder den Passbild-Automaten. Wie oben dargestellt erfordert die Erstellung eines Passbildes eine Reihe von Anforderungen. Denken Sie daran, wenn Sie im Automaten sitzen oder lassen Sie einen ausgebildeten Fotografen die Sachen in die Hand nehmen.
Im Bürgerbüro abgewiesen zu werden, weil es Ihnen nicht wirklich gelungen ist, die Spiegelungen auf Ihrer Brille “weg zu kriegen” ist zeitraubend und ernüchternd.
Artlight Studios jetzt auf der Bahnhofstraße 3 in 42799 Leichlingen
Unser Umzug ging leider nicht ohne Unwägbarkeiten über die Bühne.
Auch jetzt fehlen noch so einige Pinselstriche, Einbauten und Kleinigkeiten.
Aber: der Studiobetrieb kann begonnen werden. Passbilder, Bewerbungsbilder oder Familienshootings und auch viele andere Fotoarbeiten können durchgeführt werden.
Mit neuen Hintergründen und moderner Technik sind wir am Start und ermöglichen Ihnen alle Services.
Unsere neue Adresse in der Blütenstadt Leichlingen lautet:
Bahnhofstr. 3 in 42799 Leichlingen
Unsere Kommunikationswege
Telefonisch sind wir für Sie erreichbar unter:
Festnetz: (02175) 979 436 Studioraum bzw. Atelier
Mobile: (0172) 250 85 35
WhatsApp: über das Internet oder +49 172 250 85 35
Digitale Wege stehen Ihnen auch zur Verfügung:
E-Mail: info@artlight-studios.de
Kontaktformular: Kontakt
In 2019 ... nicht nur das...
In wenigen Stunden setzt sich der Zeiger auf 1.1. zurück! Aber nicht nur, dass alles wieder auf Null gestellt wird, es gibt auch so ein paar Veränderungen, die mit dem neuen Jahr 2019 einher gehen.
WhatsApp zeigt Werbung
Online-Banking umstellen
Änderung beim Telefonieren und SMS innerhalb der EU
Strom und Gas werden teurer
Neues Mieterschutzgesetz ab Anfang 2019
Neue Euro-Scheine, mehr Gehalt, Kindergeld und höhere Renten
Grüße zu Weihnachten aus den Artlight Studios
Liebe Kunden, Freunde und Gäste der Artlight Studios,
ich bedanke mich herzlich für das entgegengebrachte Vertrauen und die mir anvertrauten Aufgaben, sowie die gute Zusammenarbeit in 2018.
Ja, wieder ist ein Jahr vorüber. Alles geht so schnell seinen Gang.
Darum sollten wir gerade in der Weihnachtszeit uns besinnen und die Zeit geniessen, die wir mit unserer Familie und unseren Lieben verbringen dürfen. Und genau das wünsche ich euch, eine besinnliche Weihnachtszeit.
Bleibt gesund und kommt gut in das neue Jahr. Ich freue mich auf euch und das Jahr 2019.
Fotobox zur Jubiläums-Firmenfeier oder auf Hochzeiten - DSGVO spielt mit
Fotobox zur Jubiläums-Firmenfeier oder auf Hochzeiten - DSGVO spielt mit
Ihr Unternehmen feiert Betriebsjubiläum und es soll ein Mitarbeiterfest stattfinden. Daher hat das zuständige Organisationsteam den Vorschlag gemacht, eine Fotobox zu mieten, und zwar in einem Rundum-sorglos-Paket, sprich: Unser Unternehmen muss sich um nichts kümmern.
Diese Art des„Passbild-Automaten“sollen Sie aber reiflich überlegen. Klar, können sich die Teilnehmer auf lustige Erinnerungsfotos freuen. Die Mitarbeiter haben neben dem direkten Ausdruck zusätzlich die Möglichkeit, sich die Bilddatei an eine beliebige E-Mail-Adresse senden zu lassen. Der Chef findet die Sache super. Aber jetzt hat er ein Problem: da haben wir jetzt irgendwie ein Problem mit dem Datenschutz oder mit dem Recht am eigenen Bild!?
Jetzt schlägt die Falle zu
Datenschutz-rechtlich betrachtet ist die Sache recht unkompliziert. Das Unternehmen bestellt nur die „Dienstleistung Fotobox“. Die mit der Erzeugung der Bilder und dem eventuellen Versand der Bilder per E-Mail verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortet es jedoch nicht. Schon mal fein raus. Aber dies ist Sache des Anbieters der Fotobox. Er muss ggfls. dafür sorgen, dass eine eventuelle Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der entstehenden und verwendeten personenbezogenen Daten im Einklang mit dem Datenschutz stehen.
Das Recht am eigenen Bild (zweite Falle)
Das Recht am eigenen Bild spielt im Hinblick auf das Jubiläumsfeier-Unternehmen keine Rolle. Das Unternehmen hat die Bilddaten weder erzeugt, noch hat es die Bilddaten erhalten. Insofern ist auch eine Verbreitung bzw. Veröffentlichung nicht gegeben. Sollte man jedoch die besten Schnappschüsse etwa in der Mitarbeiterzeitung veröffentlichen wollen, sollte das Unternehmen allerdings beachten, dass:
die Mitarbeiter die Schnappschüsse erhalten haben. Alles noch gut. Wenn man allerdings die Mitarbeiter bittet, diese Bilder dem Unternehmen zwecks Veröffentlichung in der Mitarbeiterzeitung zur Verfügung zu stellen – natürlich auf freiwilliger Basis - wird's komplizierter. Wird nun ein Foto zur Verfügung gestellt, kann man darin die Einwilligung des Abgebildeten sehen. Allerdings werden Sie bei Bearbeitung des Bildes wieder zum Datenverarbeiter. Also muss eine dedizierte Einverständniserklärung her.
Die Hochzeit
Gleiches gilt für die Foto-Box bei Hochzeiten. Jederzeit muss eine Einverständniserklärung von jedem Gast her.
Fazit
Lassen Sie sich die Hochzeits- oder Firmenbilder vom Profi erstellen. Der weiß, wie alle Datenschutz-verbindlichen Aktionen aussehen. Unter Umständen sind bei solchen Schnappschüssen mehrere Personen abgebildet. Dann sollten alle abgebildeten Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sein.
Einmalig in Leichlingen
Ihr Passbild in Leichlingen: biometrisches Bild für Ihren Personalausweis, Reisepass oder Dokumente für öffentliche Behörden. Passbilder werden sofort erstellt und, wenn gewünscht, digital übergeben. Bitte geeigneten Datenträger mitbringen.