Plastikkarte ersetzt grauen Lappen und rosa Pappe

Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden (Dritte Führerscheinrichtlinie). So soll sichergestellt werden, dass alle noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.

Für Sie bedeutet das: neue Passbilder erforderlich!

Der stufenweise Austausch für Ihr Führerschein-Modell haben wir hier einmal aufgeführt:

Meist hat man einen Termin im Rathaus und dann fällt einem auf, dass man auf den alten Aufnahmen eine andere Brille oder eine andere Haarfarbe hatte.

Aber auch für andere Dokumente werden aktuelle Passbilder gebraucht.

Ihre ÖPNV-Fahrkarte oder Ihre Krankenkassen-Karte erwarten ein Bild. Im Reisepass und Personalausweis, sowie weiteren Ausweisdokumenten sind biometrische Passfotos „Pflicht“.

Außerdem möglicher Weise: Passbilder für den Schwerbehindertenausweis.

Unsere Räumlichkeiten sind barrierefrei und mit einem Rollstuhl oder Gehhilfe/Begleitperson zugänglich.

Wir machen auch Baby und Kinder Passfotos

Babys und Kleinkinder benötigen für Ihren Reisepass ein biometrisches Foto, was mitunter zu ungewollt lustigen Fotos führt. Für ein schönes Baby Passfoto braucht man aber auch einiges an Fingerspitzengefühl.

Wir schaffen es, ein biometrisches Passfoto von Ihrem Baby zu erstellen. Für Ihr Baby- oder Kleinkind-Passfoto vereinbaren Sie bitte einen entsprechenden Termin.


Mal ganz unter uns ..... Facebook ist überall

Mal ganz unter uns ..... Facebook ist überall

Welche Apps verwenden Sie auf Ihrem Smartphone?

Wann und wie lange machen Sie das? Welche Internetseiten besuchen Sie? Auch solche, die unermüdlich Infos sammeln …. wie Facebook?

Schon gewußt:

  • In den Einstellungen bei Facebook können Sie jetzt sehen und beeinflussen, welche Infos aus Apps und Internetseiten mit Ihrem Facebook-Konto verknüpft sind.
  • Das Unternehmen nutzt die Daten zur Auswahl von Werbung, die es individuell an seine Mitglieder ausspielt.
  • Betreiber von Internetseiten und Apps sind in der Pflicht, über solche Datensendungen deutlich zu informieren.
Frauengesicht mit facebook-Logo

Aktivitäten außerhalb von Facebook

Einmal die Internetseite der Lokalzeitung geöffnet und kurz die Nachrichten überflogen – Facebook weiß es. Die App einer Fluggesellschaft installiert und Tickets gebucht – Facebook weiß es. Ein Spiel auf dem Smartphone an einem Tag mehrmals gespielt – Facebook weiß es. Woher? Viele Internetseiten und Apps senden die Infos an das soziale Netzwerk. Und das verknüpft die Infos mit den Profilen seiner Nutzer – “um dir relevante Werbung zu zeigen und interessantere Vorschläge zu machen”, erklärt Facebook.

Welche Apps und Internetseiten Infos schicken, lässt sich jetzt in den Facebook-Einstellungen prüfen. “Aktivitäten außerhalb von Facebook” heißt der Bereich, der nach dem Login zugänglich ist. Facebook zeigt hier die Apps und Internetseiten an, von denen es Infos zum jeweiligen Nutzer erhalten hat. Der Verlauf kann geleert werden – was bedeutet, dass diese Infos vom Account getrennt und nicht mehr für die Auswahl der angezeigten Werbung verwendet werden. Das erklärt das Unternehmen jedenfalls in einer Mitteilung auf Englisch.

“Verlauf leeren” verhindert keine neue Verknüpfung

Den Verlauf zu leeren heißt aber nicht, dass künftig von den entsprechenden Apps und Internetseiten gesendete Infos nicht erneut mit dem Profil verknüpft werden. Damit das passiert, müssen Sie unter “Aktivitäten außerhalb von Facebook verwalten” jeden einzelnen Eintrag anklicken (oder auf dem Smartphone/Tablet antippen) und im neuen Fenster auf “Nutzung künftiger, durch xy erfasster Aktivitäten deaktivieren” gehen.

Die Folgen dieser Einstellung erklärt Facebook ebenfalls – unter anderem:

  • Es ist nicht mehr möglich, sich mit seinen Facebook-Daten auf der Internetseite oder der App anzumelden. Das so genannte Single-Sign-On wird also für diesen speziellen Dienst deaktiviert. Aus Datenschutzsicht empfehlen wir diese Login-Methode ohnehin nicht.
  • Facebook erhält weiterhin Infos zu Ihren Aktivitäten auf den entsprechenden Internetseiten und in den Apps, will sie aber nicht mehr mit Ihrem Nutzerprofil verknüpfen.

Künftige Aktivitäten verwalten

Es gibt nicht nur die Möglichkeit, für einzelne Angebote festzulegen, ob die Aktivitäten mit Ihrem Profil verknüpft werden sollen. Sie können auch über künftige Aktivitäten verwalten festlegen, dass das Unternehmen in Zukunft gar keine Infos “von außen” mehr mit ihrem Profil in Verbindung bringt. Bevor Facebook Ihren Wunsch übernimmt, klärt es unter anderem darüber auf, dass Sie

  • sich generell nicht mehr auf anderen Internetseiten und Apps mit Ihrem Facebook-Login anmelden können,
  • von eventuell verknüpften Diensten abgemeldet werden und
  • weiterhin genauso viel Werbung auf Facebook sehen werden, wie bisher – allerdings nicht unbedingt von den Anbietern, deren Dienste Sie nutzen, sondern basierend auf Ihren Werbepräferenzen (Link führt zu Checked4you, dem Online-Jugendmagazin der Verbraucherzentrale NRW) und Aktivitäten bei Facebook selbst.

Wie bekommt Facebook die Daten?

Damit Facebook überhaupt Nutzerdaten von Apps und Internetseiten bekommt, müssen die Programmierer dieser Angebote bestimmte Dinge von Facebook in ihre Dienste übernehmen. Internetseiten können zum Beispiel Social-Plugins wie den Like-Button (siehe oben) einbauen. Sie können auch so genannte Facebook-Pixel nutzen – winzige Grafik-Dateien, die auf Facebook-Servern liegen und Infos über die Besucher der Internetseite erfassen.

Ebenfalls können Firmen ganze Listen mit E-Mail-Adressen aus ihrem Kundenbestand bei Facebook hochladen und festlegen, dass ihren Kunden auf dem sozialen Netzwerk ihre Werbung angezeigt wird. Der Service wird “Custom Audience” genannt und unter anderem bei Checked4you genauer erklärt.

Anbieter von Internetdiensten müssen transparenter werden

In Sachen Transparenz müssen viele Anbieter von Internetseiten und Apps dringend nachbessern. Das zeigt Facebooks neue Einstellungsmöglichkeit deutlich. Wir sehen die Anbieter in der Pflicht, vor dem Übermitteln von Daten an Facebook die Nutzer entsprechend zu informieren. Das ist auch die Aussage eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs in einem Verfahren der Verbraucherzentrale NRW gegen den Einsatz des Facebook-Like-Buttons auf InternetseitenAußerdem sollten Sie nach unserer Auffassung selbst darüber entscheiden können, ob Ihre Daten überhaupt an Facebook gesendet werden – und nicht erst bei Facebook einstellen können, ob gesendete Daten in Ihrem Profil genutzt werden.


Artlight Studios jetzt auf der Bahnhofstraße 3 in 42799 Leichlingen

Unser Umzug ging leider nicht ohne Unwägbarkeiten über die Bühne.

Auch jetzt fehlen noch so einige Pinselstriche, Einbauten und Kleinigkeiten.
Aber: der Studiobetrieb kann begonnen werden. Passbilder, Bewerbungsbilder oder Familienshootings und auch viele andere Fotoarbeiten können durchgeführt werden.

Mit neuen Hintergründen und moderner Technik sind wir am Start und ermöglichen Ihnen alle Services.

Unsere neue Adresse in der Blütenstadt Leichlingen lautet:

Bahnhofstr. 3 in 42799 Leichlingen

Unsere Kommunikationswege

Telefonisch sind wir für Sie erreichbar unter:

Festnetz: (02175) 979 436 Studioraum bzw. Atelier
Mobile: (0172) 250 85 35
WhatsApp: über das Internet oder +49 172 250 85 35

Digitale Wege stehen Ihnen auch zur Verfügung:

E-Mail: info@artlight-studios.de
Kontaktformular: Kontakt

 

 

 

 


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Protokoll vom Fotografentreffen am 23.01.

Vorstellungsrunde und neues Mitglied
a.) Hajo stellt sich allen Fotografen vor
b.) Kontaktdaten sind bereits verteilt

Projekt: Lapadu
a.) eine Vorauswahl der Bilder soll bei nächsten Treffen am 20.02.2019 stattfinden. Jeder Fotograf bringt seine ausstellungswürdigen Bilder in Papierausdruck, Größe A3, mit und wir überlegen dann gemeinsam, welche Bilder ausgestellt werden.
b.) Andreas kontaktiert die Marketingdame vom LapaDu und stellt fest, ob im Lapadu oder angrenzenden Firmen und Organisationen Ausstellungen möglich sind
c.) alle kontaktieren z.B. die heimischen Sparkassen oder Banken bzgl. Ausstellungsmöglichkeiten

Bilder: Dirk H.
a.) Bildbesprechungen zu den Bildern von Dirk.

Model Anna Avramenko
a.) Marcus informiert, das Anna in der Zeit vom 04.-11.03. in NRW ist. Bilder anbei. Fotografen können evtl. ein Shooting mit Ihr über Marcus vereinbaren. Kontakt bitte über Marcus Paulus.

Homepage von Anna

Foto: Marcus Paulus

Foto: Marcus Paulus

Feststellung zu 50mm Festbrennweite vs. Zoom-Objektive
a.) 50 mm sind nicht immer gleich. Marcus R. bringt eine Diskussion in Rollen, Henrik wird das versuchen, nachzuvollziehen.
b.) Alles in Allem eine sehr interessante Fragestellung die die Gemüter der  Fotografen berührt.
!.) Henrik hat Testbilder mit der Canon EOS 5D geschossen. Bilder unten im Anhang.

Artlight Studios intern
a.) Im Laufe Mai/Juni wird das ASL umziehen (Leichlingen Innenstadtnähe, Parkplätze vorhanden, es wird nur noch ein Studioraum geben)
b.) Henrik gibt Geburtstagsrunde
c.) Hinweis auf die Workshops im Februar und März 2019. Der Februar-Workshop (Akt im Mehl) beschäftigt sich zusätzlich mit der Remote-APP der Kamera und bietet außergewöhnliche Perspektiven. Der März-Workshop (Dessous minimal) beschäftigt sich mit dem Minimalistischen und steht unter dem Motto: es muss nicht immer viel sein! Februar-Workshop | März-Workshop

 

 

Nächstes Treffen: 20.02.2019 ASL, Hochstraße 33

Zoomobjektiv 24-105mm

24 - 105 mm f4

Zoomobjektiv 24-70 mm

24 -70 mm f4

Festbrennweite 50 mm f4

50 mm Festbrennweite f4

Änderungen in 2019

In 2019 ... nicht nur das...

In wenigen Stunden setzt sich der Zeiger auf 1.1. zurück! Aber nicht nur, dass alles wieder auf Null gestellt wird, es gibt auch so ein paar Veränderungen, die mit dem neuen Jahr 2019 einher gehen.

 

WhatsApp zeigt Werbung

Ab Februar 2019 endet eine WhatsApp-Vereinbarung zwischen den früheren Gründern des beliebtesten Messengers und dem neuen Besitzer Facebook. Dann darf der Dienst per Werbung Geld verdienen.
Kurz bevor die Frist endet, haben sich Entscheider in Führungspositionen bei WhatsApp positiv für die Werbeanzeigen geäußert. Sie sollen User dann im Status-Bereich sehen können. Nach dem ähnlichen Schema fährt Instagram jährlich knapp drei Milliarden US-Dollar ein.
Ob WhatsApp mit der Einführung von Werbung auch die Benutzeroberfläche und die Chatansicht verändert, ist unklar. User werden die Werbung automatisch angezeigt bekommen. Vermutlich sollen Unternehmen mittels Cents pro erreichten User für eine 20-Sekündige Einblendung bezahlen.
Wie findet ihr das?

Online-Banking umstellen

Wer häufig Überweisungen mit Online-Banking tätigt, sollte sich zeitnah mit Alternativen zum iTan-Verfahren befassen. Ab 14. September 2019 verlieren Tabellen und Listen mit TAN-Nummern ihre Gültigkeit. Möglich, dass viele Banken bereits Monate vorher das TAN-Verfahren stark einschränken werden. Verbraucher müssen sich nach einer EU-Regel immer zweifach authentifizieren. Einmal mit Benutzernamen und Passwort und dann zusätzlich über SMS (mobile TAN), Smartphone (Photo-TAN), Fingerabdruck, Spracherkennung oder TAN-Generator.
Kunden sollten sich bereits Anfang des Jahres bei der Bank über Alternativen zur TAN erkundigen.
Grundsätzlich gilt: Die EU hat auch Ausnahmen geregelt. So braucht es für kleinere Überweisungen bis 30 Euro keinerlei TAN-Verfahren mehr.

Änderung beim Telefonieren und SMS innerhalb der EU

Im Frühjahr greift ein Beschluss der Europäischen Union. Dann dürfen EU-Telefonate nicht mit über 19 Cent pro Gesprächsminute berechnet werden. In Deutschland verlangen einige Anbieter bis zu 1,99 Euro für eine Gesprächsminute ins EU-Ausland.
Die ärgerlichen Wucherpreise gehören dann der Vergangenheit an. Eine SMS ins EU-Ausland darf maximal sechs Cent kosten.
Die Obergrenze könnte dazu führen, dass Mobilprovider wie Telekom, O2 oder Vodafone Flatrates ins EU-Ausland verstärkt anbieten oder ins Tarifangebot aufnehmen.

Strom und Gas werden teurer

2019 trifft es viele Haushalte besonders hart. Sowohl beim Gas als auch beim Strom droht eine massive Preiserhöhung. Laut dem Verbraucherportal Verivox kündigten 224 der 710 Grundversorger eine Anhebung von durchschnittlich 7,7 Prozent an.
Bei CHECK24 haben 265 der 700 Gasversorger eine Preiserhöhung von durchschnittlich 8,5 Prozent angekündigt. Besonders stark gehen die Preise in Schleswig-Holstein (10,1 Prozent) und Rheinland-Pfalz (9,5 Prozent) hoch.
Um hohen Preisen zu entgehen, sollten Verbraucher aus der teuren Grundversorgung zu einem Alternativ-Anbieter wechseln. Ein Vier-Personen-Haushalt mit einem Verbrauch von 20.000 Kilowatt pro Stunde spart in Schwerin beim günstigsten Alternativanbieter verglichen mit der örtlichen Grundversorgung 999 Euro im Jahr.
Als Grund geben die Unternehmen an, dass sich die Großhandels- und Einkaufspreise deutlich erhöht haben. Sie geben die steigenden Kosten nun weiter.

Neues Mieterschutzgesetz ab Anfang 2019

Seit 2015 ist die Mietpreisbremse in Kraft.
Mittlerweile zeigt sich, dass sie kaum Wirkung hat – jetzt bessert ein neues Gesetz nach. Mieten dürfen dann nicht mehr als drei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche steigen. Für eine 30 Quadratmeter-Wohnung ist dann bei 90 Euro monatlich Schluss.
Sofern Mieter wegen Pflichtrenovierungen aus der Wohnung gedrängt werden, wird ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro fällig. Mieter, die durch starke Mietsteigerungen aus ihren Wohnungen vertrieben werden, sollen Anspruch auf Schadenersatz bekommen.

Neue Euro-Scheine, mehr Gehalt, Kindergeld und höhere Renten

Ab 28. Mai 2019 gibt die Europäische Zentralbank neue 100- und 200-Euro-Scheine aus. Sie sind komplett überarbeitet und mit neuen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet.
Bei beiden Scheinen kommt ein Porträt-Fenster als neues Sicherheitsmerkmal zum Einsatz, das bereits beim neuen Zwanziger und Fünfziger zu finden ist.
Mehr Gehalt
Selbstständige zahlen ab 2019 einen deutlich geringeren Mindestbeitrag bei der Krankenversicherung. Bisher legten die gesetzlichen Krankenversicherungen einen fiktiven Durchschnittswert, um den Beitrag zu messen.
Dieser lag bei 2284 Euro. Ab 2019 halbiert sich die Summe auf 1038,33 Euro. Für Selbstständige heißt das: Sie müssen nicht mehr 340 Euro für die gesetzliche Krankenversicherung, sondern nur noch 171 Euro dafür bezahlen.
Mehr Rente
Egal ob Altersrenten, gesetzliche Unfallrenten, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten oder Rente der Landwirte aus der landwirtschaftlichen Rentenkasse: Die Renten in Deutschland sollen zur ersten Jahreshälfte um 3,18 Prozent im Westen und 3,91 Prozent im Osten steigen.
Bei einer monatlichen Rente von bisher 1000 Euro macht das ein Plus von 31,80 Euro im Westen und 39,10 Euro im Osten.
Mehr Kindergeld
Eltern bekommen ab 1. Juli mehr Kindergeld ausbezahlt.
Pro Kind gibt es dann 10 Euro mehr jeden Monat.
Für die ersten beiden Kinder bekommen Eltern somit 204 Euro statt 194 Euro. Für das dritte Kind 210 Euro und für jedes weitere 235 Euro.
Der Kinderfreibetrag erhöht sich bereits ab Januar 2019. Statt 4788 Euro bekommen Eltern somit 4980 Euro pro Kind. Zählt man den Betreuungsfreibetrag dazu, sind das 7620 Euro pro Kind.
Mindestunterhalt wird erhöht
Auch der Mindestunterhalt bei Trennungskindern wird erhöht. Kinder bis sieben Jahre erhalten ab dem 1. Januar 2019 354 Euro. Kinder im Alter von sieben bis zwölf Jahren erhalten 406 Euro Unterhalt und 13- bis 18-jährige Kinder stehen 476 Euro zu.


Artlight Studios, ein Mietstudio für Fotografen, Fotodienstleistungen in Leichlingen, Fujifilm Verkauf

Grüße zu Weihnachten aus den Artlight Studios

Liebe Kunden, Freunde und Gäste der Artlight Studios,

 

ich bedanke mich herzlich für das entgegengebrachte Vertrauen und die mir anvertrauten Aufgaben, sowie die gute Zusammenarbeit in 2018.

Ja, wieder ist ein Jahr vorüber. Alles geht so schnell seinen Gang.

Darum sollten wir gerade in der Weihnachtszeit uns besinnen und die Zeit geniessen, die wir mit unserer Familie und unseren Lieben verbringen dürfen. Und genau das wünsche ich euch, eine besinnliche Weihnachtszeit.

Bleibt gesund und kommt gut in das neue Jahr. Ich freue mich auf euch und das Jahr 2019.


Körperkult und DS-GVO

Tattoo-Bilder auf dem Model -Rechtsproblem

Tattoo-Bilder auf dem Model -Rechtsproblem

Die Problematik mit dem Tattoo.

Was sagt Wikipedia im Allgemeinen dazu?

Eine Tätowierung (auch Tatuierung; wissenschaftlich auch Tatauierung, umgangssprachlich (engl.) Tattoo [tə'tu:]) ist ein Motiv, das mit Tinte, Pigment oder anderen Farbmitteln in die Haut eingebracht wird oder die Einbringung des Motivs. Dazu wird die Tätowierfarbe in der Regel von einem Tätowierer (heute meist mit Hilfe einer Tätowiermaschine) durch eine oder mehrere Nadeln (je nach gewünschtem Effekt) in die zweite Hautschicht gestochen und dabei ein Bild, Zeichen, Muster oder Text gezeichnet. Heute stellt die Tätowierung beim Menschen eine Form der Körpermodifikation dar, bei Tieren eine Kennzeichnung (Tierkennzeichnung) zur Identifikation.

Fast jeder Mensch hat eine Tätowierung. Der Körperkult mittels Tätowierung ist sehr weit verbreitet. Ich verkneife mir das Wort Arschgeweih oder andere Koseworte in diesem Zusammenhang. Aber genau da fängt das Problem an. Während Tätowierungen im rechtlichen Sinne eine Körperverletzung darstellt, gibt es aber auch für uns Fotografen einen kleinen Haken. Das sog. Urheberrecht des Tattoo-Designers. In Zusammenhang mit der neuen Datenschutzverordnung DS-GVO und der Problematik Datenschutz ist auch im Sinne des Designrechts der Tätowierer im Spiel. Obwohl der Kunde und unser Model für die Erstellung des Tattoo bezahlt hat, spielt uns die rechtliche neue Gesetzgebung negativ in die Karten. Der Tätodesigner hat nämlich auch ein Verwertungs- und Verbreitungsrecht.

Hat der Gesetzgeber hier geschlafen?

Ja. Keine Frage. Dies hätte der deutsche Gesetzgeber u.a. regeln müssen. Beispielsweise, indem er geregelt hätte, dass die bewährten § 22 KUG – § 24 (Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie) Vorrang vor der DSGVO haben. Der deutsche Gesetzgeber hat dies aber schlicht nicht getan und ist völlig untätig geblieben. Nur in den Bundesländern gab es Initiativen, die uneingeschränkte Geltung der DSGVO auszuschließen, auch hier aber nur bezogen auf die klassischen Medien. Auch ein Gesetzesentwurf zur Änderung des KUG enthält lediglich Ausnahmen für Presse, Rundfunk und damit die klassischen Medien.

Ein einfacher Satz hätte genügt:

„Die DSGVO sowie weitere Datenschutzgesetze finden in dem Umfang, wie sie gegen Presse- oder Meinungsfreiheit streiten, keine Anwendung.“

Ha: "... ich arbeite mit Modellen aus dem Ausland!"

Während der deutsche Gesetzgeber also offenbar absichtlich untätig bleibt und es damit den Betroffenen überlässt, das Verhältnis zwischen dem Recht an personenbezogenen Daten und dem Recht auf freie Meinungsäußerung in kostspieligen und langwierigen Prozessen durch diverse Instanzen zu klären, haben Gesetzgeber in anderen Mitgliedstaaten der EU das Problem gesehen und durch einen Federstrich erledigt, wie z.B. in Schweden. Es gilt: deutsches Recht! Also seit im Moment bitte vorsichtig und klärt den Sachverhalt.

 

Einige Tipps für euch:

  • In die Kamera lächeln ist keine Einwilligung!
  • Ist mindestens eine lebende Person auf dem Foto erkennbar, wird eine Einwilligung oder Ausnahme des Art. 6 DSGVO benötigt! 

Ausnahmen:

  • Aufnahmen sind für Erfüllung oder Anbahnung eines Vertragsverhältnisses mit den Abgebildeten erforderlich
    oder
  • Aufnahmen sind zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich
    oder
  • Aufnahmen sind erforderlich, um lebenswichtige Interessen zu schützen
    oder
  • Aufnahmen sind für die Wahrung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt
    oder
  • Aufnahmen sind zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der Abgebildeten überwiegen, insbesondere, wenn es sich um ein Kind handelt.
  • Alle Abgebildeten müssen BEI ANFERTIGUNG der Aufnahmen vollumfassend über die mit den Fotos beabsichtigten Nutzungen aufgeklärt werden! Na dann: Hochzeitsfotografen....viel Spaß!
  • Deshalb: lasst eure Model Releases überarbeiten! Die alten werden der DSGVO nicht mehr gerecht!
  • Alle Einwilligungen und Aufklärungen schriftlich dauerhaft dokumentieren! In diesem Zusammenhang: Datenspeicher sind billig geworden.
  • Bei Widerruf einer Einwilligung muss das betroffene Bildmaterial unverzüglich gelöscht und diese Löschung beweissicher dokumentiert werden! Betroffene haben umfangreiche Auskunftsrechte!
  • Abschließend bleibt zu raten, Fotos mit Personen in Zukunft soweit möglich im Rahmen einer der o. g. Ausnahmen anzufertigen, also so, dass keine Einwilligung erforderlich ist. Eine Einwilligung birgt das Risiko, dass sie jederzeit widerrufen werden kann. Liegt jedoch eine der oben genannten Ausnahmen vor, ist die Verwertbarkeit der Aufnahme nicht mehr dem möglicherweise "wankelmütigen" Willen des Abgebildeten ausgesetzt.

 

Ein letzter Tipp:

Ergänzt doch den Model-Release um

 

Das Model versichert, dass es für den Fall von Tätowierungen auf seinem Körper die vollumfassenden Verwertungs- und Verbreitungsrechte des Tattoo-Designers hat.

 

 


Adobe Lightroom Alternativ

Lightroom hat sich zum Quasi-Standard für die Bildbearbeitung entwickelt. Aber andere Programme sind kostenlos oder in bestimmten Disziplinen besser. Ein Überblick...

Lightroom hat sich zum Quasi-Standard für die Bildbearbeitung entwickelt. Aber andere Programme sind kostenlos oder in bestimmten Disziplinen besser. Ein Überblick...

... über die interessantesten Alternativen

 

 

Für den anspruchsvollen Fotografen oder Semi-Profi ist Lightroom ohne Frage ein sehr guter Begleiter, der bereits die meisten Anforderungen an einen Foto-Workflow auf dem Desktop-Rechner abdeckt. Die Software von Adobe hat zahlreiche Funktionen zur Verwaltung und Bearbeitung von Fotos, zudem kann man durch Plug-ins weitere Dienste einbinden und beispielsweise das direkte Hochladen von Bildern auf Internet-Seiten oder zu Cloud-Speicherdiensten einstellen.

Aber ist das wirklich schon das Ende der Fahnenstange?

Als einfache Kauf-Version gibt es das Programm schon seit fast drei Jahren nicht mehr. Vielmehr muss man die aktuelle Version Adobe Lightroom Classic CC abonnieren. Knapp zwölf Euro pro Monat schlagen zu Buche, inklusive Photoshop CC und 20 Gigabyte Cloud-Speicher. Lohnend ist ein solches Abo sicherlich für diejenigen, die Lightroom und Photoshop oft verwenden. Doch für den Privatmann oder -Frau, der nur ein paarmal im Jahr nach einem Urlaub oder einer Familienfeier seine Bilder bearbeiten möchte, ist es nicht so  attraktiv. Auch für manchen Profi-Fotografen gibt es Alternativen, die seiner Arbeitsweise eher zusagen dürften.

Verwaltung mit anderen Programmen

Eine Alternative zu Adobe Lightroom CC Classic ist die letzte Kauf-Version Lightroom 6. Sie ist immer noch erhältlich. Sie kostet jedoch satte 130 Euro.
Zudem bietet Adobe seit 2017 keine Updates mehr für diese Version an! Möchte man beispielsweise die RAW-Daten von einer neuen Kamera speichern, kann es passieren, dass man den Umweg über den (kostenlosen) DNG Converter von Adobe nehmen muss. Umständlich und für den Gelegenheits-Anwender eher lästig.

Wir geben an dieser Stelle einen Überblick über interessante Alternativen. Den kompletten Funktionsumfang von Lightroom CC bildet zwar keiner der Konkurrenten ab, doch dafür bieten sie oft in einzelnen Disziplinen mehr oder liefern bessere Ergebnisse. Das Gute: Alle kostenpflichtigen Programme bieten eine Testversion, die 30 Tage lang gültig ist und keinerlei Funktionseinschränkungen hat. 30 Tage klingt nicht lange. Aber für ein Überarbeiten der Urlaubsbilder ....

In alphabetischer Reihenfolge:

 

 

AcDsee

System: Windows, macOS
Preis:     70 Euro
Web:      www.acdsee.com (Testversion)

Vielen Windows-Nutzern vielleicht ein Begriff. Der Funktionsumfang ist beachtlich. Die Bedienung ist gewöhnungsbedürftig. Aber es ist seit 1994 auf der Welt. Vielleicht daher?!

 

Aftershot Pro

System: Windows, macOS
Preis:      90 Euro
Web:       www.aftershotpro.com (Testversion)

Ein Allrounderprogramm von Corel mit einer stattlichen Anzahl von Plug-Ins. Auch wenn sich Masken nur eingeschränkt erstellen lassen, bietet es aber Ebenenarbeiten an.

 

Apple Fotos

System: macOS, iOS
Preis:     kostenlos
Web:      www.apple.com

Nur was für Apple-Nutzer. Das Programm ist der Nachfolger von iPhoto. Gute Werkzeuge sind bereits installiert. Diashow sei genannt. Die Verbindung zu iCloud ist selbstverständlich. Kostenlos bedeutet aber, das ein iMac oder iBook oder iPhone bzw. iPad Pflicht ist.

 

CaptureOne

System: Windows, macOS
Preis:     +/- 280 Euro
Web:      phaseone.com (Testversion)

Stark ist Capure One für die Studio-Fotografie. Die Korrekturfunktionen für Portrait-Aufnahmen sind ausgefeilter als bei Lightroom. Zudem ist eine Import-Funktion von LR-Katalogen gegeben.

 

Darkable

System:  Windows, macOS, Linux
Preis:       kostenlos
Web:        www.darkable.org

Eine gute Alternative mit fast gleichem Look-and-Feel. Die kostenlose Open-Source Lösung hat es verdient, einmal genauer unter die Lupe zu nehmen. Die meisten Bildkorrekturen können von LR übernommen werden.

 

DxO

System: Windows, macOS
Preis:     ca. 150 Euro
Web:      www.dxo.com (Testversion)

Die Bildverwaltung ist eingeschränkt. Allerdings sind hier ausgezeichnete Autokorrektur-Möglichkeiten gegeben.

 

Explosure X3

System: Windows, macOS
Preis:      200 US-Dollar
Web:      www.alienskin.com (Testversion)

Vielleicht doch nur was für den Profi oder anspruchsvollen Fotografen. Nur in Englisch zu erhalten.

 

Luminar

System: Windows, macOS
Preis:     ca. 70 Euro
Web:      www.skylum.com (Testversion)

Keine Bildverwaltung, die aber bald kommen wird. Luminar verbindet Funktionen aus Lightroom und Photoshop. Es unterstützt Pixelebenen und bietet Korrekturebenen.

 

On1 Photo RAW

System: Windows, macOS
Preis:      ca. 120 Dollar
Web:       www.on1.com (Testversion)

Empfehlenswerte "Kopie" von Lightroom. Das Programm läuft auf einer englischen Version. Doch eine sehr gute Bildverwaltung mit äußerst guten Bildkorrekturmöglichkeiten, die sich auch an anspruchsvolle Fotografen richtet.

 

Photo Director

System: Windows, macOS
Preis:     100 Euro
Web:      www.cyberlink.de (Testversion)

Irgendwie steht der Photo Director im Schatten der Konkurrenten. Die dem Hobby-Fotografen zugeschnittene Anwendung hat einiges mehr zu bieten als die gängigsten Konkurrenten.

 

Fazit:

Der Sinn aber: ausprobieren und für sich die geeignete Version finden. Alle Anbieter bieten Testversionen an. Das lässt viel Raum für Jeden, macht es aber auch schwer, seinen Favoriten zu finden. Aber wer sich gegen das Abo-Modell von Adobe ausgesprochen hat, wird bei diesen Software-Programmen der verschiedenen Anbieter fündig.

 

Wir jedenfalls wünschen viel Spaß bei den Versuchsreihen.


Novoflex TrioPod Stativbasis als klassisches Dreibeinstativ und viel mehr

Im Grunde geht der Hersteller Novoflex mit der Produktserie TrioPod einen komplett neuen Weg in Sachen Fotostative.

Dabei besticht nicht nur durch seine verblüffend einfache Handhabung, sondern viel mehr durch eine einmalige Flexibilität in der modularen Auswahl in verschiedenen Stativ-Basisvarianten. Es stehen im Moment wahlweise Stativ-Beine aus Aluminium, Carbon oder mit Wanderstockbeinen sowie Minibeinen oder in Kombination zur Verfügung, die sich jederzeit und aufnahmebezogen austauschen lassen. So wird aus dem klassischen Dreibeinstativ ein Mini- oder Tischstativ, ein Einbein- oder Anlehnstativ, Klemm- oder Saugstativ.

Die PrioPod  Stativbasis:

Novoflex Basismodul

 

Das TriPod-Stativ besteht in der eigentlichen Basis aus einem Stativgelenk. Die Standardbasis TrioPod ist die vielseitigste Stativbasis mit wahlweise 1/4" oder 3/8"-Gewindeanschluß. Die Basis TrioBalance besitzt eine integrierte Nivelliereinrichtung und ermöglicht somit ein schnelles Ausrichten von Teleschwenkern und Panoramasystemen. Die 3. Basis TrioBalance=Q 6/8 besitzt zusätzlich eine Panoramadrehbasis mit Schrittwinkelrastungen und Q-Schwalbenschwanzaufnahme.

Die TrioPod Beine:

Die verschiedenen Stativbeinvarianten erledigen den Rest. und lassen sich an die verschiedensten Aufgaben anpassen. Es wurde in der Vielzahl der Möglichkeiten an alles gedacht. Und dann: mit den Carbonverlängerungsstangen lassen sich alle Beinausführungen beliebig erweitern. Egal ob Sie bodennah arbeiten müssen oder ein Tischstativ brauchen. Das passende Beinmodul ist verfügbar.  Stabiles Carbon oder hochfestes Aluminium, Wanderstockbeine oder Minibeine. Egal! Die Flexibilität bietet Einsatzmöglichkeiten ohne Ende.

Wenn gar nichts mehr hilft, nehmen Sie die verschiedenen flexiblen Schwanenhals Beinmodule und saugen das System fest. Oder Sie klemmen es fest. Diese flexiblen Arme gestatten sogar die Montage von Blitzgeräten.

Kugelneiger:

Der Kugelkopf MagicBall besitzt einen weltweit einzigartigen Verstellbereich von bis zu 120°. Dabei bietet ein griffiger Führungs- und Festellgriff eine punktgenaue Fixierung der Kamera oder des großen Objektivs.

Egal, ob als begeisterter Hobby-Fotograf oder professioneller Anwender, das TrioPod-System hat für jeden Anspruch eine passende Antwort mit dem TrioPod-Stativsystem. Weitere Möglichkeiten bieten die Schnellkupplungen als sichere Verbindung von Aufnahmegerät und Stativ.

Lassen Sie sich inspirieren von den vielseitigen Befestigungslösungen durch Novoflex insprieren und finden Sie Ihr Stativ. https://www.novoflex.de/de/

TrioPod-System


Fotobox zur Jubiläums-Firmenfeier oder auf Hochzeiten - DSGVO spielt mit

Fotobox zur Jubiläums-Firmenfeier oder auf Hochzeiten - DSGVO spielt mit

Ihr Unternehmen feiert Betriebsjubiläum und es soll ein Mitarbeiterfest stattfinden. Daher hat das zuständige Organisationsteam den Vorschlag gemacht, eine Fotobox zu mieten, und zwar in einem Rundum-sorglos-Paket, sprich: Unser Unternehmen muss sich um nichts kümmern.

Diese Art des„Passbild-Automaten“sollen Sie aber reiflich überlegen. Klar, können sich die Teilnehmer auf lustige Erinnerungsfotos freuen. Die Mitarbeiter haben neben dem direkten Ausdruck zusätzlich die Möglichkeit, sich die Bilddatei an eine beliebige E-Mail-Adresse senden zu lassen. Der Chef findet die Sache super. Aber jetzt hat er ein Problem: da haben wir jetzt irgendwie ein Problem mit dem Datenschutz oder mit dem Recht am eigenen Bild!?

Jetzt schlägt die Falle zu

Datenschutz-rechtlich betrachtet ist die Sache recht unkompliziert. Das Unternehmen bestellt nur die „Dienstleistung Fotobox“. Die mit der Erzeugung der Bilder und dem eventuellen Versand der Bilder per E-Mail verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortet es jedoch nicht. Schon mal fein raus. Aber dies ist Sache des Anbieters der Fotobox. Er muss ggfls. dafür sorgen, dass eine eventuelle Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der entstehenden und verwendeten personenbezogenen Daten im Einklang mit dem Datenschutz stehen.

Das Recht am eigenen Bild (zweite Falle)

Das Recht am eigenen Bild spielt im Hinblick auf das Jubiläumsfeier-Unternehmen keine Rolle. Das Unternehmen hat die Bilddaten weder erzeugt, noch hat es die Bilddaten erhalten. Insofern ist auch eine Verbreitung bzw. Veröffentlichung nicht gegeben. Sollte man jedoch die besten Schnappschüsse etwa in der Mitarbeiterzeitung veröffentlichen wollen, sollte das Unternehmen allerdings beachten, dass:

die Mitarbeiter die Schnappschüsse erhalten haben. Alles noch gut. Wenn man allerdings die Mitarbeiter bittet, diese Bilder dem Unternehmen zwecks Veröffentlichung in der Mitarbeiterzeitung zur Verfügung zu stellen – natürlich auf freiwilliger Basis - wird's komplizierter. Wird nun ein Foto zur Verfügung gestellt, kann man darin die Einwilligung des Abgebildeten sehen. Allerdings werden Sie bei Bearbeitung des Bildes wieder zum Datenverarbeiter. Also muss eine dedizierte Einverständniserklärung her.

 

Die Hochzeit

Gleiches gilt für die Foto-Box bei Hochzeiten. Jederzeit muss eine Einverständniserklärung von jedem Gast her.

 

Fazit

Lassen Sie sich die Hochzeits- oder Firmenbilder vom Profi erstellen. Der weiß, wie alle Datenschutz-verbindlichen Aktionen aussehen. Unter Umständen sind bei solchen Schnappschüssen mehrere Personen abgebildet. Dann sollten alle abgebildeten Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sein.