Plastikkarte ersetzt grauen Lappen und rosa Pappe

Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden (Dritte Führerscheinrichtlinie). So soll sichergestellt werden, dass alle noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.

Für Sie bedeutet das: neue Passbilder erforderlich!

Der stufenweise Austausch für Ihr Führerschein-Modell haben wir hier einmal aufgeführt:

Meist hat man einen Termin im Rathaus und dann fällt einem auf, dass man auf den alten Aufnahmen eine andere Brille oder eine andere Haarfarbe hatte.

Aber auch für andere Dokumente werden aktuelle Passbilder gebraucht.

Ihre ÖPNV-Fahrkarte oder Ihre Krankenkassen-Karte erwarten ein Bild. Im Reisepass und Personalausweis, sowie weiteren Ausweisdokumenten sind biometrische Passfotos „Pflicht“.

Außerdem möglicher Weise: Passbilder für den Schwerbehindertenausweis.

Unsere Räumlichkeiten sind barrierefrei und mit einem Rollstuhl oder Gehhilfe/Begleitperson zugänglich.

Wir machen auch Baby und Kinder Passfotos

Babys und Kleinkinder benötigen für Ihren Reisepass ein biometrisches Foto, was mitunter zu ungewollt lustigen Fotos führt. Für ein schönes Baby Passfoto braucht man aber auch einiges an Fingerspitzengefühl.

Wir schaffen es, ein biometrisches Passfoto von Ihrem Baby zu erstellen. Für Ihr Baby- oder Kleinkind-Passfoto vereinbaren Sie bitte einen entsprechenden Termin.


Passbild-Anforderungen

Passbilder zu erstellen ist gar nicht so einfach wie das Wort klingt

Um der Biometrietauglichkeit zu genügen, gibt es viele Voraussetzungen an ein Passfoto. So muss beispielsweise die Gesichtshöhe ca. 75 Prozent des Bildes einnehmen und ein einfarbiger Hintergrund verwendet werden. Diese in ihren Eigenschaften immer gleich bleibenden Bestandteile eine biometrischen Passfotos sind notwendig, damit eine internationale, computergestützte Auswertung der Passbilder möglich ist.

Einige der internationalen Anforderungen werden jedoch unter bestimmten Voraussetzungen gelockert, da nicht jeder Mensch die Voraussetzungen an die Biometrietauglichkeit der Passbilder erfüllen kann oder aus verschiedenen Gründen nicht möchte. Folgende Ausnahmen ermöglichen dennoch eine positive Prüfung des Passfotos, trotz eines fehlender biometrischer Eigenschaften:

  • ✔ Verschiedenste medizinische Gründe, die nicht von vorübergehender Natur sind
  • ✔ Ausnahmen durch eine ungewöhnlichen Anatomie des Kopfes
  • ✔ Ausnahmen durch dauerhafte Folgen eines Unfalls
  • ✔ Bei Augenerkrankungen ist das Tragen einer Brille mit getönten Gläsern erlaubt
  • ✔ Aus religiösen Gründen sind Kopfbedeckungen ausnahmsweise erlaubt
  • ✔ Für Babys bis zum vollendeten 6. Lebensjahr ist keine Biometrietauglichkeit erforderlich

Beim Tragen einer Kopfbedeckung aus religiösen Gründen wird vorausgesetzt, dass das Gesicht vom Kinn bis zur Stirn zu erkennen ist und die Kopfbedeckung z.B. ein Kopftuch keinen Schatten wirft. Bei biometrischen Passbildern von Babys ist zwar keine Biometrietauglichkeit erforderlich, es gelten aber dennoch die grundsätzlichen Regeln an ein biometrisches Foto. Die Ausnahme hier liegen bei den Vorgaben beim Gesichtsausdruck, bei der Kopfhaltung, der Zentrierung des Kopfes auf dem Bildausschnitt und der Blickrichtung der Kleinkinder.

Offizielle Anforderungen an Ihr biometrisches Passfoto
  • Das Foto darf keine Schatten im Hintergrund und im Gesicht aufweisen
  • Der Hintergrund muss einfarbig, hell und ohne Muster sein
  • Der Kopf muss als Frontalaufnahme mittig im Bild und gerade ausgerichtet sein
  • Die Augen müssen sich auf der gleichen Höhe befinden und geöffnet sein, der Blick muss in die Kamera gerichtet sein
  • Pflicht sind ein neutraler Gesichtsausdruck und ein geschlossener Mund
  • Das Bild muss scharf, kontrastreich und gleichmäßig ausgeleuchtet sein
  • Die Aufnahme muss eine gute Qualität und natürliche Hauttöne aufweisen
  • Kopfbedeckungen sind nur aus religiösen Gründen erlaubt
  • Die Gesichtshöhe muss 70 – 80% einnehmen (Ideal: Obere bis untere grüne Linie)
  • Eine Größe von 3,5 x 4,5 cm ist vorgeschrieben

Besonderheiten bei Kindern (6 – 9 Jahre)

Es gelten alle oben genannten Anforderungen mit den folgenden Ausnahmen:

  • Die Gesichtshöhe kann ca. 50 – 80% einnehmen (Ideal: Obere bis untere grüne Linie)
  • Der Bereich für die Platzierung der Augen ist größer (31%)

Besonderheiten bei Kleinkindern & Babies (bis 5 Jahre)

Es ist keine Prüfung der Biometrietauglichkeit erforderlich. Dennoch gelten folgende Anforderungen:

  • Eine Frontalaufnahme ist verpflichtend. Die Gesichtshöhe sollte dabei idealerweise von der oberen bis zur unteren grüne Linie reichen
  • Das Foto darf keine Schatten im Hintergrund und im Gesicht aufweisen
  • Der Hintergrund muss einfarbig, hell und ohne Muster sein
  • Das Bild muss scharf, kontrastreich und gleichmäßig ausgeleuchtet sein
  • Die Aufnahme muss eine gute Qualität und natürliche Hauttöne aufweisen
  • Eine Größe von 3,5 x 4,5 cm ist vorgeschrieben

Tun Sie sich selbst einen Gefallen und gehen direkt zu einem Profi

Wer billig kauft, kauf zwei Mal. Eine alte römische Weißheit.

Vermeiden Sie daher die unzähligen Billigangebote oder den Passbild-Automaten. Wie oben dargestellt erfordert die Erstellung eines Passbildes eine Reihe von Anforderungen. Denken Sie daran, wenn Sie im Automaten sitzen oder lassen Sie einen ausgebildeten Fotografen die Sachen in die Hand nehmen.

Im Bürgerbüro abgewiesen zu werden, weil es Ihnen nicht wirklich gelungen ist, die Spiegelungen auf Ihrer Brille “weg zu kriegen” ist zeitraubend und ernüchternd.