In wenigen Stunden setzt sich der Zeiger auf 1.1. zurück! Aber nicht nur, dass alles wieder auf Null gestellt wird, es gibt auch so ein paar Veränderungen, die mit dem neuen Jahr 2019 einher gehen.

 

WhatsApp zeigt Werbung

Ab Februar 2019 endet eine WhatsApp-Vereinbarung zwischen den früheren Gründern des beliebtesten Messengers und dem neuen Besitzer Facebook. Dann darf der Dienst per Werbung Geld verdienen.
Kurz bevor die Frist endet, haben sich Entscheider in Führungspositionen bei WhatsApp positiv für die Werbeanzeigen geäußert. Sie sollen User dann im Status-Bereich sehen können. Nach dem ähnlichen Schema fährt Instagram jährlich knapp drei Milliarden US-Dollar ein.
Ob WhatsApp mit der Einführung von Werbung auch die Benutzeroberfläche und die Chatansicht verändert, ist unklar. User werden die Werbung automatisch angezeigt bekommen. Vermutlich sollen Unternehmen mittels Cents pro erreichten User für eine 20-Sekündige Einblendung bezahlen.
Wie findet ihr das?

Online-Banking umstellen

Wer häufig Überweisungen mit Online-Banking tätigt, sollte sich zeitnah mit Alternativen zum iTan-Verfahren befassen. Ab 14. September 2019 verlieren Tabellen und Listen mit TAN-Nummern ihre Gültigkeit. Möglich, dass viele Banken bereits Monate vorher das TAN-Verfahren stark einschränken werden. Verbraucher müssen sich nach einer EU-Regel immer zweifach authentifizieren. Einmal mit Benutzernamen und Passwort und dann zusätzlich über SMS (mobile TAN), Smartphone (Photo-TAN), Fingerabdruck, Spracherkennung oder TAN-Generator.
Kunden sollten sich bereits Anfang des Jahres bei der Bank über Alternativen zur TAN erkundigen.
Grundsätzlich gilt: Die EU hat auch Ausnahmen geregelt. So braucht es für kleinere Überweisungen bis 30 Euro keinerlei TAN-Verfahren mehr.

Änderung beim Telefonieren und SMS innerhalb der EU

Im Frühjahr greift ein Beschluss der Europäischen Union. Dann dürfen EU-Telefonate nicht mit über 19 Cent pro Gesprächsminute berechnet werden. In Deutschland verlangen einige Anbieter bis zu 1,99 Euro für eine Gesprächsminute ins EU-Ausland.
Die ärgerlichen Wucherpreise gehören dann der Vergangenheit an. Eine SMS ins EU-Ausland darf maximal sechs Cent kosten.
Die Obergrenze könnte dazu führen, dass Mobilprovider wie Telekom, O2 oder Vodafone Flatrates ins EU-Ausland verstärkt anbieten oder ins Tarifangebot aufnehmen.

Strom und Gas werden teurer

2019 trifft es viele Haushalte besonders hart. Sowohl beim Gas als auch beim Strom droht eine massive Preiserhöhung. Laut dem Verbraucherportal Verivox kündigten 224 der 710 Grundversorger eine Anhebung von durchschnittlich 7,7 Prozent an.
Bei CHECK24 haben 265 der 700 Gasversorger eine Preiserhöhung von durchschnittlich 8,5 Prozent angekündigt. Besonders stark gehen die Preise in Schleswig-Holstein (10,1 Prozent) und Rheinland-Pfalz (9,5 Prozent) hoch.
Um hohen Preisen zu entgehen, sollten Verbraucher aus der teuren Grundversorgung zu einem Alternativ-Anbieter wechseln. Ein Vier-Personen-Haushalt mit einem Verbrauch von 20.000 Kilowatt pro Stunde spart in Schwerin beim günstigsten Alternativanbieter verglichen mit der örtlichen Grundversorgung 999 Euro im Jahr.
Als Grund geben die Unternehmen an, dass sich die Großhandels- und Einkaufspreise deutlich erhöht haben. Sie geben die steigenden Kosten nun weiter.

Neues Mieterschutzgesetz ab Anfang 2019

Seit 2015 ist die Mietpreisbremse in Kraft.
Mittlerweile zeigt sich, dass sie kaum Wirkung hat – jetzt bessert ein neues Gesetz nach. Mieten dürfen dann nicht mehr als drei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche steigen. Für eine 30 Quadratmeter-Wohnung ist dann bei 90 Euro monatlich Schluss.
Sofern Mieter wegen Pflichtrenovierungen aus der Wohnung gedrängt werden, wird ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro fällig. Mieter, die durch starke Mietsteigerungen aus ihren Wohnungen vertrieben werden, sollen Anspruch auf Schadenersatz bekommen.

Neue Euro-Scheine, mehr Gehalt, Kindergeld und höhere Renten

Ab 28. Mai 2019 gibt die Europäische Zentralbank neue 100- und 200-Euro-Scheine aus. Sie sind komplett überarbeitet und mit neuen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet.
Bei beiden Scheinen kommt ein Porträt-Fenster als neues Sicherheitsmerkmal zum Einsatz, das bereits beim neuen Zwanziger und Fünfziger zu finden ist.
Mehr Gehalt
Selbstständige zahlen ab 2019 einen deutlich geringeren Mindestbeitrag bei der Krankenversicherung. Bisher legten die gesetzlichen Krankenversicherungen einen fiktiven Durchschnittswert, um den Beitrag zu messen.
Dieser lag bei 2284 Euro. Ab 2019 halbiert sich die Summe auf 1038,33 Euro. Für Selbstständige heißt das: Sie müssen nicht mehr 340 Euro für die gesetzliche Krankenversicherung, sondern nur noch 171 Euro dafür bezahlen.
Mehr Rente
Egal ob Altersrenten, gesetzliche Unfallrenten, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten oder Rente der Landwirte aus der landwirtschaftlichen Rentenkasse: Die Renten in Deutschland sollen zur ersten Jahreshälfte um 3,18 Prozent im Westen und 3,91 Prozent im Osten steigen.
Bei einer monatlichen Rente von bisher 1000 Euro macht das ein Plus von 31,80 Euro im Westen und 39,10 Euro im Osten.
Mehr Kindergeld
Eltern bekommen ab 1. Juli mehr Kindergeld ausbezahlt.
Pro Kind gibt es dann 10 Euro mehr jeden Monat.
Für die ersten beiden Kinder bekommen Eltern somit 204 Euro statt 194 Euro. Für das dritte Kind 210 Euro und für jedes weitere 235 Euro.
Der Kinderfreibetrag erhöht sich bereits ab Januar 2019. Statt 4788 Euro bekommen Eltern somit 4980 Euro pro Kind. Zählt man den Betreuungsfreibetrag dazu, sind das 7620 Euro pro Kind.
Mindestunterhalt wird erhöht
Auch der Mindestunterhalt bei Trennungskindern wird erhöht. Kinder bis sieben Jahre erhalten ab dem 1. Januar 2019 354 Euro. Kinder im Alter von sieben bis zwölf Jahren erhalten 406 Euro Unterhalt und 13- bis 18-jährige Kinder stehen 476 Euro zu.